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08.04.2019

Positive Bilanz beim Landesblindengeld

Fachaufsichtliche Prüfung mit gutem Ergebnis für den Landkreis.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V hat dem Landkreis ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Besonders positiv wurde hervorgehoben, dass im Sinne der Bürgerfreundlichkeit potentielle Leistungsempfänger durch den Landkreis Vorpommern-Rügen über die Möglichkeiten nach dem Landesblindengeldgesetz, der Antragstellung sowie Gewährung von Landesblindengeld informiert werden, sobald eine Mitteilung über die Feststellung der hochgradigen Sehbehinderung bzw. Blindheit vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (bekannt als Versorgungsamt) eingegangen ist.