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15.03.2017

Änderung der Stallpflicht nach neuer Risikobewertung

Landrat Ralf Drescher: „Wir haben uns die notwendige Zeit gelassen, um wirklich gründlich und rechtssicher eine Verfügung zur Lockerung der Stallpflicht zu erlassen. Nicht überall in Vorpommern-Rügen kann das Geflügel wieder an die frische Luft – aber dort, wo es nach unserer Risikoabschätzung möglich ist, soll dies ohne unnötigen, bürokratischen Aufwand erfolgen.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen wird kurzfristig weitere Risikobewertungen vornehmen, um Aussagen zu den Gebieten treffen zu können, in denen derzeit die Stallpflicht noch bestehen bleiben muss.

Mehrere tausend Geflügelhalter mit kleinen Tiereständen müssen also keine aufwendigen und kostenpflichtigen Antragsverfahren durchlaufen, wenn in Gebieten, die von den Fachleuten als relativ risikoarm eingeschätzt werden, die Stallpflicht gelockert werden kann. Das erspart uns als Verwaltung viel Aufwand und den Geflügelhaltern Geld.

Dies zu entscheiden war Sache der Fachleute und nicht von Politikern.“

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier:

 

 

Autor: Advantic Systemhaus GmbH