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04.07.2014

Landkreis hat Bedenken gegen geplante Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zu den Schwerpunkten des Badetourismus

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) fort. Mit diesem wichtigen Instrument werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf Landesebene festgelegt. Zur ersten Stufe der Beteiligung hat der Landkreis Vorpommern-Rügen seine Stellungnahme abgegeben.

Das LEP ist eine raumbezogene Rahmenplanung für die Landesfläche von M-V und das Küstenmeer (die 12 Seemeilenzone vor der Küste von M-V), die nach 1993 und 2005 zum dritten Mal erarbeitet wird. Auf der Grundlage des Raumordnungs- und des Landesplanungsgesetzes werden Leitlinien der Landesplanung und verbindliche Programmsätze, in Text und als Kartendarstellung, aufgestellt. Diese gelten unmittelbar oder wirken als Vorgaben für die, durch die vier Regionalen Planungsverbände aufzustellenden, Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Für das Küstenmeer gelten ausschließlich die Festlegungen des LEP.

Wichtige Herausforderungen für unser Land sind der Demografische Wandel (Bevölkerungsrückgang, Überalterung), die Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge, die Bestimmung und räumliche Verteilung zentraler Orte, an denen solche Angebote konzentriert vorgehalten werden sollen, die Entwicklung des ländlichen Raumes, die Stärkung der großen Städte und der sie umgebenden Stadt-Umland-Räume und die Umsetzung der Energiewende. In den Programmsätzen werden
u. a. Aussagen zu Siedlungsentwicklung und Landwirtschaft, zu Tourismus und Verkehr, zu Freiraumentwicklung und zu Küsten- und Hochwasserschutz getroffen. Neu ist die Beschäftigung mit dem Thema „Kulturlandschaft“ und die planerische Gestaltung unter der Erdoberfläche. Für einige raumbedeutsame Nutzungsarten (Gewerbe- und Industrie, Landwirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Hochwasserschutz, Trinkwassersicherung) werden Vorrang- bzw. Vorsorgegebiete ausgewiesen, in denen die entsprechende Nutzungsart einen Vorrang bzw. ein höheres Gewicht gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen erhält.

Ein ganz wichtiges Thema ist die Raumordnung im Küstenmeer und hier insbesondere die Regelung der Offshore-Windenergienutzung und die Rohstoffsicherung.

In der Stellungnahme an die Landesregierung setzt sich der Landkreis u. a. dafür ein, dass die Kriterien für die Bildung zentraler Orte so gestaltet werden, dass bisher unterversorgte Gebiete auch über zentrale Orte verfügen können. So fehlt bisher auf der Halbinsel Wittow ein zentraler Ort. Die Gemeinden Altenkirchen und Wiek könnten als gemeinsames Grundzentrum diesen Mangel heilen. Weiterhin setzt sich der Landkreis dafür ein, dass der Stadt-Umland-Raum um Stralsund in der bisherigen Größe erhalten bleibt. Es wird eine Lösung für den Not- und Etappenhafen Darßer-Ort eingefordert. Die Aufnahme der Maßnahme „Neubau Darßbahn Barth-Zingst“ in die Aufzählung der wichtigen Projekte für den Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur wird begrüßt, wobei eine Verlängerung dieser Strecke bis Prerow für erforderlich gehalten wird.

Zu den im LEP aufgeführten wichtigen Straßen-Neubauprojekten gehört die Ortsumgehung Bergen auf Rügen und die B 96 n Altefähr-Samtens-Bergen. Perspektivisch wird vom Landkreis darüber hinaus ein Ausbau der L 293 / L 29 auf Rügen zur besseren Anbindung des Fährhafens Mukran und des Tourismusschwerpunktraumes an der Prorer Wiek für erforderlich gehalten. Das gleiche gilt für den Ausbau der B 105 (östlich von Rostock), zur besseren Anbindung der Region Fischland-Darß-Zingst.

Gegen die im Küstenmeer geplanten ausgedehnten marinen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zu den Schwerpunkten des Badetourismus (Fischland-Darß-Zingst, Hiddensee und die Nord- und Ostküste von Rügen), werden erhebliche Bedenken deutlich gemacht. Der Landkreis fordert, dass marine Vorranggebiete für Windenergieanlagen statt des bisher festgelegten Mindestabstandes von 6 km einen Abstand von mindestens 15 km von der Küste einzuhalten haben (wie beim Windpark
Baltic I), um eine Beeinträchtigung der Tourismusregion zu vermeiden. Durch Visualisierungen sind die optischen Auswirkungen darzustellen, um sachgerecht die Auswirkungen abschätzen zu können.

Angeregt wird auch, dass die Betreiber von Offshore-Windenergieanlagen sich an der finanziellen Abfederung einer möglichen Umweltkatastrophe infolge eines

Zusammenstoßes eines Schiffes mit einer Windenergieanlage beteiligen und auf freiwilliger Basis in einen Fonds einzahlen, der im Fall der Katastrophe zum Einsatz kommt.

Marine Vorranggebieten Rohstoffversorgung, die für den Küsten- und Hochwasserschutz vorgehalten werden, werden grundsätzlich begrüßt. Es ist aber darauf zu achten, dass der Sand- und Kiesabbau in diesen Gebieten nicht dazu führt, dass die natürliche Sandzuführung der Strände gespeist durch den Sedimenttransport der Meeresströmung verringert oder unterbunden wird. Da die Qualität der Strände ganz entscheidend für den Erfolg des Badetourismus ist, muss eine solche Störung ausgeschlossen werden. Bei der Aufspülung von Stränden ist darauf zu achten, dass hierzu nicht Sand von munitions-verseuchten Meeresgebieten abgebaut wird. Gründliche Recherchen im Vorfeld und entsprechende Untersuchungen sind erforderlich. 

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen