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23.11.2015

Unerlaubte Sammlung von Abfällen

Gegenwärtig kommt es verstärkt zu Aufrufen Schrott, Altkleider und Haushaltsgegenstände zur Abholung an die Straße zu stellen. Schon der fehlende Hinweis auf den Sammler sollte zur Aufmerksamkeit anregen, denn diese Sammlungen sind nicht erlaubt.

Insbesondere die Sammlung von elektrisch betriebenen Geräten aller Art ist nicht zulässig.

Die haushaltsnahe Sammlung von diesem sogenannten Elektroschrott darf aufgrund der Schadstoffhaltigkeit des Elektroschrotts nur durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen durchgeführt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Sperrmüllentsorgung oder durch Annahme an den Wertstoffhöfen.

Weiterhin zulässig ist auch die Abgabe an die Vertreiber von Elektrogeräten