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16.12.2016

Wann endet die Stallpflicht?

Diese Frage wird derzeit sehr häufig an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen herangetragen.

Grund der Aufstallungspflicht ist der Ausbruch der Geflügelpest des Subtyps H5N8 Anfang November 2016. Das bisherige Seuchengeschehen hat gezeigt, dass das Geflügelpestvirus H5N8 sehr massiv durch Wildvögel nach Deutschland eingeschleppt wurde. In Deutschland gab es bisher 546 festgestellte Ausbrüche der Geflügelpest. Das Friedrich-Loeffler-Institut berichtet in seiner jüngsten Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest vom 02.12.2016, dass mittlerweile in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln, Geflügel sowie in zoologischen Einrichtungen ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen haben.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurde bereits in 4 Tierhaltungen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. In den Tierhaltungen musste jeweils der gesamte Bestand an gehaltenen Vögeln getötet werden. Alle 4 betroffenen Bestände waren Kleinsthaltungen mit unter 100 Vögeln. In Mecklenburg-Vorpommern wurde insgesamt in
10 Geflügelhaltungen der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 amtlich festgestellt.

Der Eintrag des Geflügelpesterregers erfolgt derzeit in der Regel über Wildvögel, die zahlreich infiziert sind. Allein im Landkreis Vorpommern-Rügen mussten bisher 17 Ausbrüche der Wildvogelgeflügelpest amtlich festgestellt werden, wobei bei einzelnen Ausbrüchen mehrere Wildvögel betroffen waren. In Mecklenburg Vorpommern sind es insgesamt 58 Ausbrüche der Wildvogelgeflügelpest vom Subtyp H5N8.

Für die Einschätzung wie die Infektion der Wildvögel verläuft, werden im Landkreis Vorpommern-Rügen tot aufgefundene Wildvögel, wie Gänse, Enten, Schwäne, Greifvögel, Möwen und andere Aasfresser, eingesammelt und auf das Geflügelpestvirus H5N8 untersucht. Singvögel sind von der Tierseuche bisher nicht betroffen und werden daher nicht gezielt eingesammelt.

Oberste Priorität hat der Schutz der Geflügelbestände vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus H5N8. Die Aufstallung von Geflügel minimiert das Einschleppungsrisiko des Geflügelpesterregers. Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Ralf Drescher hat daher zum Schutz der Geflügelbestände per Allgemeinverfügung die Aufstallungspflicht angeordnet, die am 12.11.2016 in Kraft getreten ist. Seit dem muss Geflügel in einem Stall oder einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Des Weiteren sind zum Schutz des Geflügelbestandes Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das heißt, vor Betreten der Geflügelhaltung ist die Kleidung zu wechseln und sind die Schuhe zu desinfizieren sowie sorgfältig darauf zu achten, dass das Geflügel nicht mit durch Wildvögel verunreinigtem Futter, Wasser, Einstreu oder Gegenständen (durch Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.) in Kontakt kommt.

Aktuell befinden sich wieder Proben von 2 Möwen aus Stralsund, die bereits in der Voruntersuchung am 15.12.2016 positiv auf H5 untersucht wurden, zur Bestätigungs-untersuchung am Friedrich-Loeffler-Institut. Für diese Tiere wurde der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt. Das zeigt, dass weiterhin Geflügelpestvirus durch Wildvögel verbreitet wird. Damit ist das Risiko der Einschleppung des Geflügelpesterregers in Geflügelbestände immer noch hoch. Die Aufhebung der Stallpflicht ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Wann die Aufstallungspflicht aufgehoben werden kann, richtet sich nach dem weiteren Verlauf des Seuchengeschehens bei den Wildvögeln.