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07.02.2012

Nach dem Rücklauf der Fragebögen werden nun in den Statistischen Ämtern der Länder die gesammelten Zensusdaten aus den Fragebogen und den Registern ausgewertet. Ergeben sich bei diesen Auswertungen Widersprüche, müssen sie geklärt werden. Hier bitten die Statistischen Ämter die Befragten um Unterstützung bei der Klärung der widersprüchlichen Angaben. Das betrifft sowohl die Gebäude- und Wohnungszählung als auch die Haushaltsstichprobe.

Deshalb wird es bei einigen Haus- und Wohnungseigentümern oder Verwaltern in den nächsten Wochen zu Rückfragen kommen. Die Ursache dafür kann zum Beispiel in der Verwechslung von Gebäuden oder Gebäudeteilen liegen. Vom  Statistischen Amt erfolgt stets eine konkrete Angabe, auf welche Gebäudeanschrift sich die Rückfrage bezieht. Alle Fragen betreffen das Gebäude.

Bei der Haushaltsstichprobe sind z. B. Rückfragen notwendig, wenn sich Differenzen zwischen den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung und den Informationen aus dem Einwohnermelderegister ergeben haben. Es werden lediglich wenige Angaben erfragt. In beiden Fällen werden in Mecklenburg-Vorpommern zur Klärung der Rückfragen Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind somit auch in den Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen unterwegs. Die Erhebungsbeauftragten können sich ausweisen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Für die Beantwortung der Fragen besteht Auskunftspflicht. Diese Auskunftspflicht ist für die amtliche Statistik notwendig, um verlässliche Daten zu bekommen, mit denen für die Zukunft geplant werden kann.

Sollten Fragen zur Durchführung dieser Rückfragen auftreten, sind diese direkt an das Statistische Landesamt in Schwerin bzw. die Erhebungsstellen Zensus 2011 des Landkreises Vorpommern-Rügen in Bergen (Tel.: 03838/813630) oder in Ribnitz-Damgarten (Tel.: 03821/883847) zu stellen.

Im Übrigen gilt wie bei allen Befragungen des Zensus 2011 das Rückspielverbot. Das heißt, die im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Angaben werden in keinem Fall an die Einwohnermeldeämter bzw. private oder öffentliche Institutionen zurück gespielt.  Die Rückfragen dienen allein der konkreten Ermittlung der Zensusergebnisse.