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15.06.2012

Beschäftigte und Bürger müssen keine Insolvenz des Stralsunder Nahverkehrsbetriebes befürchten. Es wird ein Weg gefunden, um auch in Zukunft ein vernünftiges und bezahlbares Verkehrsangebot in der Hansestadt Stralsund zu sichern. Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Hansestadt Stralsund arbeiten an einer Lösung.

Mit Umsetzung der Kreisgebietsreform wurde der Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig für eine Reihe von Aufgaben, die ihm gesetzlich übertragen worden sind. Der Landkreis hatte hier keinerlei Wahlrecht. Insofern ist es verwunderlich, wenn der Oberbürgermeister meint, der Landkreis könne sich nicht nur die „lukrativen Sachen aussuchen“. Keine der auf den Landkreis übertragenen Aufgaben führt zu Gewinn. Im Gegenteil: Im Saldo unter Einbeziehung der Kreisumlage von Stralsund entsteht ein Defizit 4,7 Millionen Euro. Hinzu kommt noch ein im ÖPNV auszugleichendes Defizit. Diese Mittel sind von allen Bürgern des Landkreises aufzubringen.

Der Landrat trägt die Verantwortung für  a l l e Bürger im Landkreis. Herr Dr. Badrow muss anerkennen, dass es neben ihm viele andere Bürgermeister gibt, die die Interessen ihrer Bürger zu wahren haben und sich auch an den Landrat wenden. Folglich sind die Interessen aller Gemeinden abzuwägen.

Während die ÖPNV-Unternehmen der ehemaligen Landkreise ohne Zuschüsse aus den jeweiligen Kreishaushalten agierten, erfolgte der Ausgleich des jährlichen 1,134 Millionen Euro Defizits des Stralsunder Nahverkehrsbetriebs durch die Stadtwerke GmbH. Die darüber bestehenden Vertragsregelungen sind von beiden Unternehmen zum Jahresende aufgekündigt worden. Seitdem ist die Hansestadt ausgleichspflichtig, weil sie die Stadtwerke nach dem seit 2007 laufenden Betrauungsvertrag mit der Erbringung der Verkehrsleistungen beauftragt hat. Die Stadtwerke GmbH hat diese Aufgabe wiederum ihrem Nahverkehrsbetrieb als Tochterunternehmen übertragen.

Trotz der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Hansestadt und des Landkreises über die Frage, ob mit der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV auch eine Pflicht des Landkreises zur Übernahme der in diesem Jahr zu erwartenden Verluste der städtischen Nahverkehrsgesellschaft verbunden ist, bedarf es dazu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Ohne vertragliche Regelungen kann der Landkreis hier keine Zahlungsverpflichtungen eingehen. Der Landkreis hat daher der Hansestadt in dieser Woche noch vor der Bürgerschaftssitzung einen Vertragsentwurf zur gemeinsamen Finanzierung dieser ÖPNV-Leistungen vorgelegt und ein Gesprächsangebot unterbreitet. Der Landrat erwartet nun eine offizielle Reaktion von der Hansestadt auf dieses Angebot.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen