Seiteninhalt

Einbindung  RSS-Feed

29.02.2016

Biotonne für pflanzliche Abfälle aus Gärten

Zum Thema Biotonne für Gartenabfälle beantwortet das Umweltamt drei häufig gestellte Fragen

Ist die Biotonne für pflanzliche Abfälle aus Gärten nutzbar?

Mit der Neuorganisation der Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen ab dem 1. Januar 2016 wurde die Biotonne flächendeckend eingeführt. Damit hat jeder Grundstückseigentümer/-nutzer die Möglichkeit pflanzliche Abfälle aus der Nutzung von Gärten über die Biotonne zu entsorgen.

Wie ist mit größeren Mengen pflanzlicher Abfälle umzugehen?

Auch größere Mengen pflanzlicher Abfälle, z. B. Baumschnitt, sind über die Biotonne entsorgbar. Natürlich muss das Biogut zerkleinert werden, um dass Tonnenvolumen möglichst optimal auszunutzen. Daneben sollte eine Aufbereitung von Derbholz zu Brennholz in Betracht gezogen werden.  Des Weiteren besteht die Möglichkeit sogenanntes Grüngut an den Wertstoffhöfen abzugeben. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft abrufbar.

Ist eine Kompostierung zulässig?

Ja, die Pflanzenabfalllandesverordnung lässt eine Eigenkompostierung zu, insofern die Verwertung des Kompostes sichergestellt ist. Die Abfallsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen steht der Eigenkompostierung nicht entgegen.
Viele Grundstückseigentümer haben sich zur Variante der Eigenkompostierung entschlossen und auf die Biotonne verzichtet. Damit haben sie sich verpflichtet, alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle durch Kompostieren zu entsorgen. Eine Entsorgung von Grüngut über die Wertstoffhöfe ist damit nicht ausgeschlossen.

Autor: Advantic Systemhaus GmbH