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31.07.2024

Landkreis Vorpommern-Rügen sichert Angebot der Musikschulen

Musikschule Vorpommern-Rügen © Kreismusikschule Vorpommern-Rügen
Musikschule Vorpommern-Rügen © Kreismusikschule Vorpommern-Rügen

Musikschülerinnen und Musikschüler, Eltern und Honorarkräfte im Landkreis können aufatmen - das vielfältige Unterrichtsangebot der Musikschule des Landkreises Vorpommern-Rügen, die Ensemble-Arbeit und die zusätzlichen Unterrichtsorte bleiben auch nach den Sommerferien weiterhin wie gewohnt bestehen.

Das Angebot kam ins Wanken, da bisher nicht geklärt war, wie die Weiterbeschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen finanziert werden kann. Denn laut dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ gelten Honorarkräfte als scheinselbstständig und können nicht mehr an Musikschulen unterrichten. So stand der Landkreis Vorpommern-Rügen, wie alle weiteren Landkreise vor der Entscheidung die Honorarkräfte nicht weiter zu beschäftigen und somit die vielen Angebote an der Musikschule drastisch einzukürzen oder die Honorarkräfte fest anzustellen.

Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit allen Beteiligten der Kreisverwaltung und Musikschule sowie den Fraktionen des Kreistages wurde die gemeinsame Entscheidung getroffen, allen Honorarkräften der Musikschule eine Festanstellung, basierend auf der aktuellen Stundenzahl, anzubieten. Die Fraktionen tragen den Weg mit und wiesen auf die Wichtigkeit dieses kulturellen Bildungsangebotes im Landkreis hin. Die Honorarkräfte wurden bereits in der vergangenen Woche informiert.

Kathrin Meyer, stellvertretende Landrätin und zuständige Fachbereichsleiterin, betont: „Das ist ein mutiger Schritt. Wir hoffen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen dafür entscheiden, auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin an unserer Musikschule zu unterrichten."

Fraktionen und Landkreis sind sich jedoch auch einig, dass eine Förderung von Musikschulen durch das Land unverzichtbar ist. Bisher beteiligt sich das Land über die Kulturförderrichtlinie an der Unterstützung der Musikschulen, die sich allerdings seit Jahren auf demselben Niveau hält. Eine Dynamisierung der Förderung würde zu einer kontinuierlichen, verlässlichen und planbaren Finanzierung sowie zu beständigen Entgelten der Musikschulen führen.

Musikschule Vorpommern-Rügen Etwa 1.100 Schülerinnen und Schüler werden an den Regionalstellen der Musikschule im Landkreis Vorpommern-Rügen in Grimmen, Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten sowie an den Standorten in Franzburg, Langendorf und Barth unterrichtet. Die Kreismusikschule beschäftigt derzeit 24 Festangestellte und 18 Honorarkräfte.

Hintergrund: Das Herrenberg-Urteil In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 (Az.: I ZR 107/22) geht es um die Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und um die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Fall betraf eine Musikschullehrerin in Herrenberg (BadenWürttemberg), die in den Räumen der örtlichen Musikschule als Honorarkraft unterrichtete und in den Ablauf der Musikschule eingebunden war. Die Gerichte sahen darin einen Fall von Scheinselbstständigkeit. Viele Musikschulen beschäftigen Honorarkräfte auf diese Weise.

Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen