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Hilfen zur Erziehung

Nr. 99060006080000

Volltext

Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.

Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch »Bezirkssozialarbeit« oder direkt »Bereich Hilfe zur Erziehung« genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.

In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.

Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.



Spezielle Hinweise für Vorpommern-Rügen:

Für Kinder und Jugendliche, welche eine seelische Behinderung haben oder von solcher bedroht sind und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch eingeschränkt wird, kann das Jugendamt auch spezielle Hilfen anbieten.

Jungen Volljährigen kann, bei begründeten Bedarf, Hilfe zur Verselbstständigung angeboten werden.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.

Kosten

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.