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Übertragung der Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen

Nr. 99016001038000

Volltext

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand hilft die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes einzufordern, die auf der Grundlage der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • schriftlicher Antrag

Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.

Frist

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.

Urheber

IX 200 b

Zuständige Stelle

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.08.2018
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern