Informationen für enge Kontaktpersonen
Keine Quarantänepflicht mehr für enge Kontaktpersonen
Aus der Corona-Landesverordnung geht hervor, dass enge Kontaktpersonen nicht mehr verpflichtend in Quarantäne gehen müssen. Personen mit Kontakt zu Corona-Infizierten wird jedoch dringend empfohlen, bis zum fünften Tag nach dem Kontakt selbständig die Kontakte zu reduzieren und täglich eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen.
Wann bin ich enge Kontaktperson?
Letzte Aktualisierung am 9. Februar 2023
Wenn positiv getestete Personen gebeten werden, ihre engen Kontaktpersonen zu benennen, wissen manche Menschen nicht, wer genau nun eigentlich dazu zählt.
Wenn enge Kontaktpersonen wiederum durch eine positiv getestete Person darüber informiert werden, dass sie enge Kontaktperson sind, entstehen häufig Fragen und Verunsicherung macht sich breit. Einige dieser Fragen sollen an dieser Stelle beantwortet werden.
Wer ist überhaupt enge Kontaktperson?
Im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen rund um den Corona-Virus werden drei verschiedene Szenarien betrachtet: Haben sich Personen in einer dieser drei Situationen befunden, gelten sie der Definition nach als enge Kontaktperson.
Alle Personen, zu denen eine infizierte Person
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- 2 Tage vor bis 10 Tage nach
- positivem Test bzw. Symptombeginn
Kontakt hatte, zählen als enge Kontaktpersonen.
Als enge Kontaktperson wird betrachtet, wer engen Kontakt zur infizierten Person hatte
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- in einem Zeitfenster von mehr als 10 Minuten
- mit einem geringeren Abstand als 1,5 Meter
- und beide keinen adäquaten Mund-Nase-Schutz trugen.
Was ist ein adäquater Mund-Nase-Schutz?
Damit ist ein Mund-Nasen-Schutz gemeint, der nachweislich den Aerosol-Ausstoß verringert: Dazu zählen z.B. medizinische Masken und vor allem FFP-2-Masken.
Als enge Kontaktperson zählt auch, wer ein Gespräch mit einer infizierten Person hatte
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- in einem geringeren Abstand als 1,5 Meter
- und bei dem beide keinen adäquaten Mund-Nase-Schutz trug oder
- wer direkten Kontakt mit respiratorischem Sekret der/des Infizierten hatte
Was ist respiratorisches Sekret?
Damit sind u.a. Körperflüssigkeiten gemeint, mit denen Kontakt bestanden haben könnte durch
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- Küssen
- Anhusten
- Anniesen
- Erbrochenes
- Mund-zu-Mund-Beatmung
Diese Sekrete bzw. Körperflüssigkeiten können den SARS-COV-2-Erreger enthalten, deshalb ist hier besondere Achtsamkeit geboten.
Als enge Kontaktperson wird außerdem angesehen, wer mit einer infizierten Person
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- für mehr als 10 Minuten
- im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole,
- ohne ausreichende Belüftung zusammen war.
Was sind Aerosole bzw. infektiöse Aerosole?
Mit Aerosolen werden im Allgemeinen Mischungen aus flüssigen bzw. flüssigen und festen winzigen Schwebeteilchen gemeint, die von einem oder mehreren Gasen, wie zum Beispiel von Luft, umgeben sind. Diese Schwebeteilchen werden auch als Aerosolpartikel oder Aerosolteilchen bezeichnet.
Sie schweben eine Weile in der Luft, bevor sie sich langsam auf Oberflächen oder dem Boden absetzen. Wie weit oder wie lange sie schweben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Solche festen Aerosolteilchen oder Schwebeteilchen kennt auch jeder Allergiker, wenn er mit Pollen unterschiedlichster Pflanzen oder Pflanzenteilen zu kämpfen hat.
Aktuell wird viel von Aerosolen im Zusammenhang mit Corona gesprochen, weil die Ausatemluft von Corona Infizierten ohne Mund-Nasen-Schutz eine hohe Virenmenge mit Aerosolen ausscheidet. Dies scheint einer der häufigsten Übertragungswege zu sein.
Was hilft gegen (infektiöse) Aerosole?
Kontaktpersonenmanagement im Landkreis
Letzte Aktualisierung am 9. Februar 2023
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat sein Kontaktpersonenmanagement angepasst
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat sein Kontaktpersonen-Management zum Schutz der vulnerablen Gruppen angepasst. Dabei beruft sich der LK VR auf die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts: Darin heißt es, dass die vorrangige Aufgabe der Gesundheitsämter der Schutz der besonders gefährdeten Gruppen ist.
Bei ansteigendem Infektionsgeschehen steht deshalb die Kontaktnachverfolgung im Umfeld von Risikogruppen im Mittelpunkt: Das gilt insbesondere für ältere Menschen in ambulanten und stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit Vorerkrankungen.
In der Regel werden demnach Kontaktpersonen nicht mehr über das Gesundheitsamt, sondern über infizierte Personen aus ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld benachrichtigt.
Ich bin enge Kontaktperson – Was nun?
Letzte Aktualisierung am 9. Februar 2023
Über einen langen Zeitraum galten sowohl für Infizierte als auch deren engen Kontaktpersonen aus dem z.B. beruflichen, schulischen oder privaten Umfeld strenge Vorschriften zu Isolation und Quarantäne. Dies hatte sich bereits mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vom 2. Mai 2022 und der Corona-Landesverordnung vom 6. Mai 2022 in Mecklenburg-Vorpommern geändert.
Was Kontaktpersonen beachten sollten
In allen Bereichen wurden die Vorgaben stark zurückgefahren, auch für Kontaktpersonen: Diese müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Empfohlen wird in der Corona-Landesverordnung vom 1. Oktober 2022, dass alle Kontaktpersonen
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- für 5 Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person die eigenen Kontakte reduzieren
- 5 Tage lang nach dem letzten Kontakt täglich einen Test durchführen
Gibt es Vorgaben für medizinisches und pflegerisches Personal?
Auch für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen gibt es als Kontaktpersonen keine Verpflichtungen mehr, es sei denn, das Hausrecht der Einrichtung schreibt etwas anderes vor.
Ergibt eine Testung jedoch ein positives Ergebnis, muss vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Einrichtung ein Testnachweis ein negatives Ergebnis anzeigen. Dazu sind diese Personen ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet.
Mehr zu Verhalten nach positivem Selbst-/Schnelltest
Gut zu wissen:
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- In der Regel werden Sie von der positiv auf das Coronavirus getesteten Person über Ihren Status als Kontaktperson informiert. Diese Meldungen können auch durch Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kitas, Schulen, (Sport-)Vereine oder medizinische und Pflegeeinrichtungen erfolgen.
- Das Gesundheitsamt wird sich nicht bei Ihnen melden und nur noch in Ausnahmefällen Kontakt aufnehmen, z.B. wenn vulnerable Personen beteiligt sind.
Schriftliche Nachweise über Ihre Quarantäne-Anordnung stellt das Gesundheitsamt nicht mehr aus. Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte per E-Mail an FD33@lk-vr.de.
Weitere Hinweise
Merkblatt für Infizierte und Kontaktpersonen (unverändert mit Stand vom 6. Mai 2022)
Übersicht Orientierungshilfe für Betroffene
Was sollte ich noch wissen und beachten?
Letzte Aktualisierung am 9. Februar 2023
1. Beobachten Sie aufmerksam Ihren eigenen Gesundheitszustand, um Veränderungen möglichst schnell zu bemerken. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage, durchschnittlich wird von etwa 5-8 Tagen ausgegangen.
So erkennen Sie die häufigsten Symptome einer Corona-Infektion
2. Nutzen Sie unser Symptomtagebuch, das Sie gewissenhaft führen sollten. Entwickeln Sie eine typische Symptomatik, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt. Sie können auch einen Schnell- oder Selbsttest durchführen.
Mehr über Verhalten nach einem positiven Schnell-/Selbsttest
3. Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/das Krankenhaus/die Rettungsleitstelle darüber, dass Sie Kontakt hatten zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person.
Beim Kontakt mit medizinischem Personal informieren Sie die Person/en vorher zwingend über Ihr positives Testergebnis. Dies gilt ebenfalls für den Kontakt mit der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden.
Mein Kita- oder Schulkind ist enge Kontaktperson – Was nun?
Letzte Aktualisierung am 9. Februar 2023
Sind Kita- oder Schulkinder Kontaktpersonen zu positiv auf Corona getesteten Personen, gelten zunächst die gleichen Vorgaben wie für erwachsene Kontaktpersonen: Es findet keine Quarantäneanordnung mehr für Kinder und Jugendliche statt.
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- Die wöchentlichen Reihentestungen in Schulen für alle werden nicht mehr durchgeführt.
- Es wird nur noch anlassbezogen getestet – also dann, wenn Symptome in der Einrichtung auftreten.
👉 Mehr zumInfizierten- und Kontaktpersonenmanagement an Kitas und Schulen (unverändert mit Stand vom 12. Mai 2022)
Kinder als Kontaktpersonen – Was gilt in Kitas und Schulen?
- Haben die Kinder und Jugendlichen keine Symptome, dürfen sie in die Kita oder Schule gehen.
- Es wird empfohlen, dass sie ihre Kontakte reduzieren. Das ist besonders dann angeraten, wenn auch Kontakt zu Risikogruppen besteht.
- Als Kontaktpersonen sollten die Kinder bzw. deren Eltern auf Symptome achten und täglich – für 5 Tage in Folge – einen Antigen-Schnelltest machen.
Was tun, wenn Kinder und Jugendliche Symptome haben?
- Wer Symptome hat, testet sich zu Hause vor dem Kita- oder Schulbesuch. Die Eltern der Kinder und Jugendlichen bzw. die Mitarbeiter können eine Selbsterklärung mit- bzw. abgeben.
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- Bleibt das Ergebnis der Testung negativ und die Symptome bestehen weiter, muss der Antigentest alle zwei Tage wiederholt werden. Der Besuch der Einrichtung ist weiter gestattet.
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- Ist das Testergebnis positiv, muss das Kind bzw. der/die Jugendliche in häusliche Isolation.
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- ist der Schnelltest positiv, muss immer ein PCR-Test erfolgen, auch ohne Vorhandensein von Symptomen
- Die Isolationsdauer beträgt mindestens 5 Tage. Wenn 48 Stunden zuvor keine Symptome mehr auftraten, ist der Kita- oder Schulbesuch wieder möglich.
- Die Isolation beträgt höchstens 10 Tage.
- Empfohlen wird, sich täglich zu testen, bis der Test negativ ist und so lange in Selbstisolation zu bleiben.
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👉 Mehr dazu unter Informationen für Infizierte
Warum wurden die Regeln für Kinder in der Kita oder Schule angepasst?
- Das Infektionsgeschehen ist insgesamt deutlich zurückgegangen und besonders unter Kindern traten in den letzten Wochen nur noch Einzelfälle auf. Das spiegelt sich auch in den neuen Verordnungen wider.
- Im Laufe der Pandemie hat sich gezeigt, dass dauerhafte, wiederholte Unterbrechungen in Kita bzw. Schule wie auch eine längere häusliche Quarantäne beträchtliche Folgen für Kinder und Jugendliche haben können.
- Besteht eine Infektion, verläuft die Erkrankung nach bisherigen Erkenntnissen in den allermeisten Fällen deutlich schwächer als bei Erwachsenen. Auch Langzeitfolgen treten viel seltener auf.
Gut zu wissen:
- Als erster Tag zählt der Tag nach dem letzten Kontakt zum PCR-positiven Fall.
- Wichtig ist vor allem die Kontaktreduktion im Privatbereich, um vulnerable bzw. Risikogruppen zu schützen.
Wichtige Informationen für Schulen und Eltern
- Infizierten- und Kontaktpersonenmanagement an Schulen (unverändert mit Stand vom 12. Mai 2022)
Wie erreiche ich das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt erreichen Sie
- über die Telefonnummer 03831 357-2301 (außer am Wochenende) oder
- per E-Mail: FD33@lk-vr.de oder
- per E-Mail: corona-fragen@lk-vr.de
Wichtig: An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte per E-Mail an: FD33@lk-vr.de.
Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/das Krankenhaus/die Rettungsleitstelle über den Sachverhalt, dass Sie positiv auf Covid-19 getestet worden sind.
Beim Kontakt mit medizinischem Personal informieren Sie die Person/en zwingend über Ihr positives Testergebnis. Dies gilt ebenfalls für den Kontakt mit der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden.