Informationen für Infizierte
Der Landkreis Vorpommern-Rügen kontaktiert nur vulnerable Infizierte
Das Gesundheitsamt kontaktiert derzeit aktiv nur noch Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis, die vulnerablen Gruppen zuzuordnen sind, z.B. aufgrund ihres Alters. Betroffene erhalten z.B. Hinweise zur häuslichen Isolation oder zum Umgang mit engen Kontaktpersonen. Alle anderen Infizierten sind aufgerufen, sich selbständig, z.B. online, zu informieren. Der zeitweise seit dem Frühjahr durchgeführte SMS-Versand entfällt, ob dies dauerhaft der Fall sein wird, steht noch nicht fest.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hatte das Kontaktpersonen-Management zum Schutz der vulnerablen Gruppen bereits zum Jahres-ende 2021 angepasst. Grundlage dafür waren die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, dass die Gesundheitsämter sich vorrangig dem Schutz der besonders gefährdeten Gruppen widmen müssen. Seitdem erfolgt die Kontaktnachverfolgung im Umfeld von Risikogruppen, älteren Menschen in ambulanten und stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Personen mit Vorerkrankungen.
Mit Corona infiziert - Was nun?
Letzte Aktualisierung vom 9. Februar 2023
Die Basismaßnahmen werden immer weiter zurückgefahren. Ab dem 12. Februar 2023 hat eine nachweisliche Infektion mit dem Corona-Virus keine Folgen mehr für Durchschnittsbürger. Zahlreiche Empfehlungen auch in der Corona-Landesverordnung appellieren an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Verhalten weiterhin gefährdete Personengruppen schützen sollten.
Für wen gilt weiter eine Isolationspflicht?
Wo es Regeln gibt, sind häufig auch Ausnahmen zu finden: Alle Personen, die
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- im Gesundheitswesen,
- in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen oder
- in der Eingliederungshilfe tätig sind
und die nachweislich mit Corona infiziert sind, müssen vor der Rückkehr an die Arbeitsstätte ein negatives Testergebnis nachweisen. Damit bleibt für diese Personengruppe praktisch eine Isolationspflicht bestehen.
Alle anderen Bürger müssen die Isolation oder Quarantäne nicht mehr einhalten. Auch Kinder müssen sich nicht mehr isolieren.
Welche Folgen hat die eigene Infektion für enge Kontaktpersonen?
Zunächst sollten Sie Ihre engen Kontaktpersonen über Ihren Status als positiv Getestete(r) informieren. Allerdings sind Sie dazu nach der aktuellen Corona-Landesverordnung MV nicht verpflichtet.
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1. Ihre Kontaktpersonen müssen sich auch nicht mehr in Quarantäne begeben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen müssen weiterhin einen negativen Schnell- oder PCR-Test gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn sie infiziert sind, als Kontaktperson jedoch nicht. Die Einrichtungen können eigenständige Schutzmaßnahmen ergreifen nach ihrem Hausrecht.
2. Bitte geben Sie ebenfalls die Information an Ihre Kontaktpersonen weiter, dass das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen in der Regel keinen Kontakt mehr aufnimmt.
3. Wenn Ihre Kontaktpersonen zum Beispiel in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind, ist es besonders wichtig, diese über ihre Erkrankung zu informieren: Es gilt, gefährdete und vulnerable Personengruppen zu schützen.
Mehr Informationen zu engen Kontaktpersonen
Hinweise des Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS):
Wie erreiche ich das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt erreichen Sie
- über die Telefonnummer 03831 357-2301 (außer am Wochenende) oder
- per E-Mail: FD33@lk-vr.de oder
- per E-Mail: corona-fragen@lk-vr.de
Wichtig: An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte per E-Mail an: FD33@lk-vr.de.
Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/das Krankenhaus/die Rettungsleitstelle über den Sachverhalt, dass Sie positiv auf Covid-19 getestet worden sind.
Beim Kontakt mit medizinischem Personal informieren Sie die Person/en zwingend über Ihr positives Testergebnis. Dies gilt ebenfalls für den Kontakt mit der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden.