Aktuelles zum Reisen im In- und Ausland
Letzte Aktualisierung am 23. Januar 2023
Hinweise zu Einreisen nach Deutschland
Am 7. Januar 2023 trat die Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Diese soll am 7. April 2023 auslaufen. Mit der neuesten Verordnung wurde die Einreise nach Deutschland für Reisende bzw. Reiserückkehrer neu geregelt:
Was müssen Reiserückkehrer beachten?
Zusätzlich zu der bereits bestehenden Kategorie
- der Virusvariantengebiete wurde die Kategorie
- "Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht", neu eingeführt.
Seit dem 9. Januar 2023 sind China und die chinesische Sonderverwaltungszone Macau in diese neue Kategorie eingestuft, nicht aber Hongkong.
Für Rückkehrer, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet mit drohendem Risiko für besorgniserregende Varianten aufgehalten haben, gilt daher
- grundsätzlich eine Testnachweispflicht vor der Einreise nach Deutschland, mindestens durch
- einen höchstens 48 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest, ausgehend von der (geplanten) Einreise
- für alle Personen ab 12 Jahren.
Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis reichen nicht aus. Demnach müssen auch
- Geimpfte und Genesene mindestens einen negativen Antigen-Test bei der Einreise nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Ein Nachweis mittels eines PCR-Tests oder eines PoC-NAT-Tests wird ebenso anerkannt, dieser darf maximal 48 Stunden alt sein.
Zu beachten ist jedoch, dass in diesem Fall der Zeitpunkt des (geplanten) Starts der Beförderung zählt und nicht der Einreise. Kann der entsprechende Nachweis auf Nachfrage nicht erbracht werden, kann keine Beförderung erfolgen.
Bezeichnung bzw. Methode des Testnachweises | geforderter Zeitpunkt des Testnachweises |
Antigen-Test bzw. PoC-Antigen- oder Schnelltest) |
≤ 48 Stunden vor der Einreise |
PCR-Test, PoC-NAT (bzw. Nachweise mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik) |
≤ 48 Stunden vor der Beförderung |
Nach der Einreise dürfen Behörden, wie z.B. die Bundespolizei, stichprobenartige Antigen-Tests bei allen Einreisenden ab 12 Jahren aus einem Gebiet mit drohendem Risiko für besorgniserregende Varianten durchführen. Bei einem positiven Ergebnis wird ein PCR-Test vorgenommen. Alternativ kann auch direkt ein Test mittels Nukleinsäurenachweis erfolgen.
Innerhalb Deutschlands bestehen seit Juni 2022 keine regionalen Beschränkungen beim Reisen mehr.
Einreisebedingungen nach Deutschland in vereinfachter Darstellung (Stand 01/23):
Was ist ein Virusvariantengebiet?
Als Virusvariantengebiete gelten Länder oder Gebiete, in denen
- eine bisher nicht in Deutschland verbreitete Virusvariante bzw. Mutation bereits aufgetreten ist,
- die besonders risikoreich erscheint.
Das kann der Fall sein, wenn eine Virusvariante z.B.
- schwerere Krankheitsverläufe oder eine
- hohe Hospitalisierungsrate zur Folge hat oder
- sich die Impfstoffe als weniger wirksam herausstellen.
Diese Kategorie existiert auch mit der achten Corona-Einreiseverordnung weiter, da die Experten davon ausgehen, dass es immer wieder neue Varianten des SARS-CoV-2-Virus geben wird. Seit Mai 2022 ist jedoch kein Land weltweit als Virusvariantengebiet eingestuft.
Wird ein Land oder eine Region jedoch als Virusvariantengebiet eingestuft, tritt ein Beförderungsverbot sowie eine Nachweis- und Quarantänepflicht in Kraft.
Was ist ein drohendes Virusvariantengebiet?
Mit der neuen Kategorie als drohende Virusvariantengebiete gelten Länder oder Gebiete, in denen eine besorgniserregende Variante aufzutreten droht angesichts gewisser Anzeichen, wie beispielsweise
- eine belegte oder sehr wahrscheinliche Ausbreitungsgeschwindigkeit oder Inzidenz (verglichen mit Deutschland) oder
- wenn keine ausreichenden bzw. verlässlichen Sequenzdaten zum Variantenaufkommen
- und epidemiologische Daten, die Schlussfolgerungen auf die Krankheitsschwere ermöglichen, vorliegen.
Wer legt die Zuordnung als (drohendes) Virusvariantengebiet fest?
Die entsprechende Einordnung der Länder und/oder der Regionen erfolgt in gemeinsamer Absprache und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Gut zu wissen:
Auf der Seite des Robert-Koch-Institut (RKI) sind dazu die neuesten Informationen und Änderungen abrufbar:
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Was ist vor Reisen zu beachten?
Jeder sollte sich vor der Reise ins Ausland informieren, welche Regeln zur Einreise in das jeweilige Reiseland gelten. Das gleiche gilt auch für die Wiedereinreise nach Deutschland. Vor dem Reiseantritt bzw. vor der Heimreise sollte stets geprüft werden, ob und welche Nachweise zu erbringen sind.
Als Testnachweise waren meist folgende Testarten zugelassen:
- ein hochwertiger Antigen-Schnelltest
- ein regulärer PCR-Test
- ein PCR-Schnelltest (PoC-NAT)
Der Testzeitpunkt des Testnachweises durfte bei einem PCR-Test nicht länger als 48 Stunden her sein.
ACHTUNG:
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet werden für alle Personen ab 12 Jahren nur Tests auf Basis eines Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) als Nachweis anerkannt. Antigentests, auch hochwertige, zählen in diesem Fall nicht dazu.
Gut zu wissen:
Transitreisende sind nicht betroffen. Wer gilt als Transitreisende(r)? Jeder, der auf einem Flughafen oder einem Bahnhof innerhalb Deutschlands umsteigt, zählt zu dieser Personengruppe.
Quarantänepflicht – Für wen gilt sie?
Die Pflicht zur Quarantäne gilt nur noch für diejenigen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Dabei ist die Isolationsanordnung grundsätzlich für
- alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten altersunabhängig für 14 Tage einzuhalten.
Übersicht der Risikogebiete vor der Einreise prüfen
Es wird dringend empfohlen, sich vor der Abreise aus dem Reiseort bzw. vor der Einreise nach Deutschland danach zu erkundigen, ob das Reiseland des Aufenthalts als Virusvariantengebiet benannt ist. Die Bewertung und Einteilung kann sich sehr schnell ändern. Führt die Reise durch mehrere Länder, zählen die letzten 10 Tage vor der (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik.
Regelungen für nach Deutschland Einreisende in mehreren Sprachen
- Information for travellers - SARS-CoV-2 pandemic
- Informations destinées aux voyageurs - pandémie de SRAS-CoV-2
- Información para pasajeros - pandemia SARS-CoV-2
- Informazioni per i viaggiatori; pandemia SARS-CoV-2
- Informații pentru călători - pandemia SARS-CoV-2
- Информация для въезжающих - в условиях пандемии SARS-CoV-2
- اللوائح الخاصة بالأشخاص الذين يدخلون ألمانيا فيما يتعلق بفيروس كورونا SARS-CoV-2
- Almanya'ya giriş yapan yolculara yönelik Koronavirüs SARS-CoV-2 / COVID-19 düzenlemeleri
- Website des RKI
Was gilt für Reisen im Inland?
Die konkreten Vorgaben können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, derzeit werden jedoch überall die ehemals strengen Corona-Maßnahmen nach und nach zurückgefahren:
- Die Maskenpflicht entfällt bundesweit ab 2. Februar 2023 im Nah- und Fernverkehr und auch die Testpflicht fällt Ende Februar weg. Bestehen bleibt sie nur noch in medizinischen Einrichtungen
-
- vor der Einreise bzw. Beförderung aus (drohenden) Virusvariantengebieten
Auf der Seite der Bundesregierung zu den Regeln in den Bundesländern können die Informationen aller 16 Bundesländer abgerufen werden.
Quellen:
Bundesministerium des Innern - FAQ zum Coronavirus
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Bundesgesundheitsministerium - Aktuelle Informationen für Reisende
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-einreiseverordnung-2027946
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/Corona/corona-einreise-verordnung.pdf?__blob=publicationFilehttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/5._EinreiseVAEndV_Kabinettvorlage.pdf
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Information für Einreisende bezüglich COVID-19