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Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 02/2023

1. Die Allgemeinverfügung Nr. 2/2023 zur Festlegung einer Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI) vom 16. Januar 2023 und die darin festgelegten Maßnahmen werden mit dem 12.Febrauer 2023 aufgehoben.

2. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Am 13. Januar 2023 wurde in einem Hausgeflügelbestand in der Gemeinde Levenhagen im Landkreis Vorpommern-Greifswald der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) amtlich festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.

Von der um den Ausbruchsbestand zu bildenden Überwachungszone (ehern. Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von mindestens 10 km war der Landkreis Vorpommern-Rügen betroffen.

In den festgelegten Restriktionszonen traten seither keine weiteren Fälle von hochpathogener aviärer Influenza bei Hausgeflügel auf. Die Dauer der Geltung der Restriktionszonen wurde vom Landkreis Vorpommern-Greifswald auf den 11. Februar 2023 datiert. Infolge dessen gilt die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln als erloschen und die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufzuheben.

Die Zuständigkeit ergibt sich gemäß S 1 Abs. 2 TierGesGAG M-V sowie S 4 TierSZustLVO M-V. Dem gemäß sind die Landräte der Landkreise zuständige Behörde für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes, der aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes erlassenen Verordnungen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2023 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 zur Festlegung einer Überwachungszone . wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 10.02.2023