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05.12.2019

Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen wollen enger kooperieren

Greifswald; 5. Dezember 2019

Die Landräte  Dr. Stefan Kerth,, Vorpommern-Rügen (li), und Michael Sack, Vorpommern-Greifswald
Die Landräte Dr. Stefan Kerth,, Vorpommern-Rügen (li), und Michael Sack, Vorpommern-Greifswald

Landrat Michael Sack (Landkreis Vorpommern-Greifswald) und sein Amtskollege , Dr. Stefan Vorpommern-RügenKerth (Landkreis Vorpommern-Rügen), wollen noch enger zusammenarbeiten. Dazu haben beide Verwaltungen einen gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgearbeitet. Die Unterzeichnung fand am Donnerstag, 05. Dezember 2019, um 16:00 Uhr im Greifswalder Landratsamt statt.

Die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald werden in den Bereichen des öffentlichen Rettungsdienstes, der Integrierten Leitstellen, der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie im Brand- und Katastrophenschutz noch enger kooperieren. Ziel der Vereinbarung ist es, unter anderem die Versorgungsqualität der Bevölkerung beider Landkreise auf einem hohen Niveau dauerhaft sicherzustellen.

„Ich begrüße es außerordentlich, dass wir mit unseren direkten Nachbarn für Rettung und Schutz der Bevölkerung buchstäblich an einem Strang ziehen“, sagte Michael Sack. „Ich denke, wir haben die realistische Chance, durch diese Verbindung sowohl Leistungsfähigkeit als auch Ausfallsicherheit im Rettungsdienst sowie im Brand- und Katastrophenschutz beider Kreise zu erhöhen“, betonte der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

„Für Feuer, Hochwasser, Unwetter, Tierseuchen - um nur einige Gefahren zu nennen - gelten keine Verwaltungsgrenzen. Und genau das sollte auch unser Handeln beim Retten, Löschen, Bergen und Schützen bestimmen“, sagte Dr. Stefan Kerth. „Überall da, wo es um die Abwehr von Gefahren für  Mensch, Tiere oder auch der Umwelt geht, macht jede Art der Zusammenarbeit Sinn. Dieser Vertrag hebt diese Zusammenarbeit zwischen unseren Vorpommerschen Landkreisen auf eine höhere Stufe“, erklärte der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Im Rettungsdienstgesetz und der zugehörigen Rettungsdienstplanverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Träger des Rettungsdienstes den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich insbesondere bei der Aufgabenwahrnehmung der Integrierten Leitstellen eng auf einander abzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass im Falle des Ausfalls der eigenen Leitstelle deren Aufgaben durch eine benachbarte oder andere Integrierte Leitstelle übernommen werden könnten. Auch bei den Aufgaben des Katastrophen- und Brandschutzes dürfen und sollen die Grenzen der Gebietskörperschaften einer engen Kooperation und Abstimmung untereinander nicht entgegenstehen. Ein effektives System der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird umso wirksamer, je besser es sich nachbarschaftlich aufeinander abstimmt und gemeinsam entwickelt. Beispielhaft seien hier Einsätze mit Gefahrgut, der schweren technischen Hilfeleistung oder des Katastrophenschutzes aber auch des Massenanfalls von
Verletzten/Betroffenen genannt.

In den vergangenen Monaten wurden hierzu Gespräche auf fachlicher Ebene zwischen beiden Gebietskörperschaften geführt, mit der Zielstellung die hier in der Anlage angefügte öffentlich-rechtliche interkommunale Vereinbarung abzuschließen. Auf dem Gebiet der beiden Integrierten Rettungsleitstellen gibt es bereits intensive fachliche, personelle und auch technische Abstimmungen. Von Vorteil ist hierbei, dass beide Leitstellen über dieselbe Einsatzleitsoftware verfügen und damit sehr gut in die Lage versetzt werden, kooperativ und redundant arbeiten zu können. Auch die gerade in der Einführung befindliche Standardisierte Notrufabfrage ist in beiden Leitstellen identisch.

Ein weiteres Gebiet, auf dem beide Landkreise bereits eng miteinander kooperieren, ist das Projekt „Telenotarzt“, welches im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen des Forschungsprojektes „Land|Rettung“ eingeführt wurde. Im Rahmen einer Projektförderung des Wirtschaftsministeriums vom Juni 2019 wird der Landkreis Vorpommern-Rügen nun selbst in die Lage versetzt, den Telenotarzt über zwei Förderjahre in den Regelrettungsdienst zu überführen. Hierzu werden in den nächsten beiden Jahren zunächst sechs und dann fünf weitere Rettungswagen telenotarztfähig ausgestattet, das Personal entsprechend geschult und in den Einsatz gebracht. Zielstellung ist es, den Telenotarzt als eine wichtige Ergänzungskomponente flächendeckend in die Strukturen des Regelrettungsdienstes des Landkreises Vorpommern-Rügen einzuführen und zu etablieren. Auch hierzu haben das Rettungsdienstgesetz und die Rettungsdienstplanverordnung inzwischen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet.