Erneuerung der Stempelplakette (Ersatzplakette)
Wenn die Stempelplakette vernichtet bzw. erheblich beschädigt wurde, kann diese erneuert werden.
Es müssen hierzu beide Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Sollte ein vorgelegtes Kennzeichenschild noch ohne Euro-Zeichen ausgestaltet sein, sind alle vorhandenen Kennzeichenschilder neu anzufertigen.
Im Landkreis Vorpommern – Rügen sind die Zulassungsbehörden Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen für Sie tätig.
Sind Sie Einwohnerin oder Einwohner der Hansestadt Stralsund bzw. juristische Person, Behörde oder Vereinigung mit Sitz in der Hansestadt Stralsund ist das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund, Abt. Verkehrsangelegenheiten für Sie zuständig.
Wohnen Sie im übrigen Kreisgebiet bzw. haben Sie als juristische Person, Behörde oder Vereinigung Ihren Sitz im übrigen Kreisgebiet ist der Fachdienst 36 Bürgerservice an den Standorten Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen für Sie zuständig.
Was müssen Sie mitbringen
Nachweis Halterdaten |
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Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) |
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Prüfung Personendaten: |
Örtliche Zuständigkeit (Hauptwohnung) Zulassungspflicht am Wohnsitz |
Nicht gemeldet mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetz, |
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Zulassung ablehnen |
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Prüfung auf wen soll die Registrierung erfolgen (Halter persönlich vor Ort oder Beauftragter) |
Halter nicht persönlich vor Ort, Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde notwenig Bei Nichtvorlage ggf. Fax oder E-Mail ODER |
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Zulassung ablehnen |
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Zulassung auf Minderjährige |
Einverständniserklärung beider Elternteile und Vorlage Personalausweise (Kopie reicht aus) Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Firmen: |
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Handelsregisterauszug, Gewerbegenehmigung ggf. Vertretungsberechtigung Geschäftsführer |
Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Einzelunternehmen |
Gewerbegenehmigung ggf. |
eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) |
Gewerbegenehmigung, Bennennung des Vertreter ggf. Bevollmächtigung aller Gesellschafter |
eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Vereinen |
Auszug Vereinsregister, Vertretungsberechtigung Vorstand |
eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Minderjährigen |
Einverständniserklärung beider Elternteile und Benennung eine Zustellbevollmächtigen und Personalausweis |
Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO) |
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) |
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beide Kennzeichenschilder |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. Fahrzeugbrief / ggf. Datenbestätigung) |
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen
Nachstempelung |
2,60 Euro |
Stempelplakette |
1,00 Euro |
KBA-Gebühr |
0,50 Euro |
Die Gebühr für die Nachstempelung beträgt auch nur 2,60 Euro, wenn zwei Kennzeichenschilder eines Fahrzeugs gleichzeitig zu bearbeiten sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle eventuell auftretenden Gebühren dargestellt werden können ( z.B. Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II, zusätzliche Siegel und Plaketten). Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.
Daneben können zusätzlich noch Kosten für eine Kennzeichenherstellung entstehen, wenn die vorgelegten Kennzeichen nicht das Euro-Zeichen enthalten.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig
- Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gesetz zur Vereinfachung des Zulassungswesens von Kraftfahrzeugen Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010 Nr. 20
Was ist sonst noch zu beachten
Vollständigkeit der Unterlagen
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Zulassungsstelle gehen. Wenn unleserliche Dokumente oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.