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Erneuerung der Stempelplakette (Ersatzplakette)

Wenn die Stempelplakette vernichtet bzw. erheblich beschädigt wurde, kann diese erneuert werden. 

Es müssen hierzu beide Kennzeichenschilder vorgelegt werden. 

Sollte ein vorgelegtes Kennzeichenschild noch ohne Euro-Zeichen ausgestaltet sein, sind alle vorhandenen Kennzeichenschilder neu anzufertigen. 

Im Landkreis Vorpommern – Rügen sind die Zulassungsbehörden Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen für Sie tätig. 

Sind Sie Einwohnerin oder Einwohner der Hansestadt Stralsund bzw. juristische Person, Behörde oder Vereinigung mit Sitz in der Hansestadt Stralsund ist das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund, Abt. Verkehrsangelegenheiten für Sie zuständig.

Wohnen Sie im übrigen Kreisgebiet bzw. haben Sie als juristische Person, Behörde oder Vereinigung Ihren Sitz im übrigen Kreisgebiet ist der Fachdienst 36 Bürgerservice an den Standorten Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen für Sie zuständig.

Was müssen Sie mitbringen

Nachweis Halterdaten

Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Prüfung Personendaten:

Örtliche Zuständigkeit (Hauptwohnung) Zulassungspflicht am Wohnsitz

Nicht gemeldet mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetz,

 

 

Zulassung ablehnen

 

Prüfung auf wen soll die Registrierung erfolgen (Halter persönlich vor Ort oder Beauftragter)

Halter nicht persönlich vor Ort, Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde notwenig

Bei Nichtvorlage ggf. Fax oder E-Mail ODER

 

 

Zulassung ablehnen

 

Zulassung auf Minderjährige

Einverständniserklärung beider Elternteile und Vorlage Personalausweise (Kopie reicht aus)

Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Firmen:

 

 

 

Handelsregisterauszug, Gewerbegenehmigung ggf. Vertretungsberechtigung Geschäftsführer

Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Einzelunternehmen

Gewerbegenehmigung ggf.

eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Gewerbegenehmigung, Bennennung des Vertreter ggf. Bevollmächtigung aller Gesellschafter

eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Vereinen

Auszug Vereinsregister, Vertretungsberechtigung Vorstand

eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Minderjährigen

Einverständniserklärung beider Elternteile und Benennung eine Zustellbevollmächtigen und Personalausweis

Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen 

Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO)

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

beide Kennzeichenschilder

Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. Fahrzeugbrief / ggf. Datenbestätigung)

 

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen

Nachstempelung

2,60 Euro

Stempelplakette

1,00 Euro

KBA-Gebühr

0,50 Euro

 

Die Gebühr für die Nachstempelung beträgt auch nur 2,60 Euro, wenn zwei Kennzeichenschilder eines Fahrzeugs gleichzeitig zu bearbeiten sind. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle eventuell auftretenden Gebühren dargestellt werden können ( z.B. Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II, zusätzliche Siegel und Plaketten). Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr. 

Daneben können zusätzlich noch Kosten für eine  Kennzeichenherstellung entstehen, wenn die vorgelegten Kennzeichen nicht das Euro-Zeichen enthalten.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig

  • Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Gesetz zur Vereinfachung des Zulassungswesens von Kraftfahrzeugen Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010 Nr. 20 

Was ist sonst noch zu beachten

Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Zulassungsstelle gehen. Wenn unleserliche Dokumente oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.