Änderung des Namens (z.B. Heirat)
Namensänderungen, wie z.B. durch Heirat oder Scheidung, müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter verpflichtet. Wenn diese / dieser nicht zugleich Eigentümerin / Eigentümer ist, so ist auch die Eigentümerin oder der Eigentümer verpflichtet.
Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Sofern noch ein Fahrzugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgetauscht.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.
Im Landkreis Vorpommern – Rügen ist der Fachdienst Bürgerservice in Stralsund im Carl-Heydemann-Ring 67, in Grimmen in der Bahnnofstraße 12/13, in Ribnitz-Damgarten in der Damgartener Chaussee 40 und in Bergen auf Rügen in der Störtebeker Straße tätig.
Sind Sie Einwohnerin oder Einwohner der Hansestadt Stralsund bzw. juristische Person, Behörde oder Vereinigung mit Sitz in der Hansestadt Stralsund ist das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund, Abt. Verkehrsangelegenheiten für Sie zuständig.
Was müssen Sie mitbringen
Nachweis Halterdaten |
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Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) |
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Prüfung Personendaten: |
Örtliche Zuständigkeit (Hauptwohnung) Zulassungspflicht am Wohnsitz |
Nicht gemeldet mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetz, |
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Zulassung ablehnen |
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Prüfung auf wen soll die Registrierung erfolgen (Halter persönlich vor Ort oder Beauftragter) |
Halter nicht persönlich vor Ort, Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde notwenig Bei Nichtvorlage ggf. Fax oder E-Mail ODER |
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Zulassung ablehnen |
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Zulassung auf Minderjährige |
Einverständniserklärung beider Elternteile und Vorlage Personalausweise (Kopie reicht aus) Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Firmen: |
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Handelsregisterauszug, Gewerbegenehmigung ggf. Vertretungsberechtigung Geschäftsführer |
Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Einzelunternehmen |
Gewerbegenehmigung ggf. |
eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) |
Gewerbegenehmigung, Bennennung des Vertreter ggf. Bevollmächtigung aller Gesellschafter |
eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Vereinen |
Auszug Vereinsregister, Vertretungsberechtigung Vorstand |
eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Bei Minderjährigen |
Einverständniserklärung beider Elternteile und Benennung eine Zustellbevollmächtigen und Personalausweis |
Nichtvorlage |
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Zulassung ablehnen |
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO) |
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) |
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Bei Heirat – Heiratsurkunde, wenn der Name noch nicht auf dem Personalausweis geändert wurde |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. Fahrzeugbrief / ggf. Datenbestätigung) |
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen
Klebesiegel (2 Stück) |
0,60 Euro |
Berichtigung / Erfassung |
0,50 Euro |
Ausfertigung / Änderung FZ- Papiere |
10,20 Euro |
Ausstellung ZBI |
0,70 Euro |
= 12,00 Euro |
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle eventuell auftretenden Gebühren dargestellt werden können ( z.B. Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II, zusätzliche Siegel und Plaketten). Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig
Was ist sonst noch zu beachten
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über eine Finanzierung erworben haben
Prüfen Sie bitte, ob Sie im Besitz der Originale des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind. Bei Finanzierung befinden sich diese Dokumente in der Regel im Autohaus bzw. bei der finanzierenden Bank. Fordern Sie in jedem Fall den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an und lassen diese an die Zulassungsstelle senden. Erst wenn der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorliegt, kann Ihr Anliegen bearbeitet werden. Bedenken Sie bitte, dass für den Versand von der Bank und der Zulassungsstelle zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig werden, die Sie zu tragen haben.
Vollständigkeit der Unterlagen
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Zulassungsstelle gehen. Wenn Unterschriften auf der Einzugsermächtigung oder der Vollmacht fehlen oder Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente (schlechte Kopien) oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.