Seiteninhalt

Änderung des Namens (z.B. Heirat)

Namensänderungen, wie z.B. durch Heirat oder Scheidung, müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden.

Zur Meldung ist die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter verpflichtet. Wenn diese / dieser nicht zugleich Eigentümerin / Eigentümer ist, so ist auch die Eigentümerin oder der Eigentümer verpflichtet.

Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Sofern noch ein Fahrzugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgetauscht.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.

Im Landkreis Vorpommern – Rügen ist der Fachdienst Bürgerservice in Stralsund im Carl-Heydemann-Ring 67, in Grimmen in der Bahnnofstraße 12/13, in Ribnitz-Damgarten in der Damgartener Chaussee 40 und in Bergen auf Rügen in der Störtebeker Straße tätig. 

Sind Sie Einwohnerin oder Einwohner der Hansestadt Stralsund bzw. juristische Person, Behörde oder Vereinigung mit Sitz in der Hansestadt Stralsund ist das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund, Abt. Verkehrsangelegenheiten für Sie zuständig.

Was müssen Sie mitbringen

Nachweis Halterdaten

Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Prüfung Personendaten:

Örtliche Zuständigkeit (Hauptwohnung) Zulassungspflicht am Wohnsitz

Nicht gemeldet mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetz,

 

 

Zulassung ablehnen

 

Prüfung auf wen soll die Registrierung erfolgen (Halter persönlich vor Ort oder Beauftragter)

Halter nicht persönlich vor Ort, Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde notwenig

Bei Nichtvorlage ggf. Fax oder E-Mail ODER

 

 

Zulassung ablehnen

 

Zulassung auf Minderjährige

Einverständniserklärung beider Elternteile und Vorlage Personalausweise (Kopie reicht aus)

Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Firmen:

 

 

 

Handelsregisterauszug, Gewerbegenehmigung ggf. Vertretungsberechtigung Geschäftsführer

Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Einzelunternehmen

Gewerbegenehmigung ggf.

eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Gewerbegenehmigung, Bennennung des Vertreter ggf. Bevollmächtigung aller Gesellschafter

eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Vereinen

Auszug Vereinsregister, Vertretungsberechtigung Vorstand

eventuell Fax oder E-Mail Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen

Bei Minderjährigen

Einverständniserklärung beider Elternteile und Benennung eine Zustellbevollmächtigen und Personalausweis

Nichtvorlage

 

 

Zulassung ablehnen 

Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO)

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Bei Heirat – Heiratsurkunde, wenn der Name noch nicht auf dem Personalausweis geändert wurde

Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. Fahrzeugbrief / ggf. Datenbestätigung)

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen

Klebesiegel (2 Stück)

0,60 Euro

Berichtigung / Erfassung

0,50 Euro

Ausfertigung / Änderung FZ- Papiere

10,20 Euro

Ausstellung ZBI

0,70 Euro

 

= 12,00 Euro

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle eventuell auftretenden Gebühren dargestellt werden können ( z.B. Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II, zusätzliche Siegel und Plaketten). Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig

Was ist sonst noch zu beachten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über eine Finanzierung erworben haben

Prüfen Sie bitte, ob Sie im Besitz der Originale des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind. Bei Finanzierung befinden sich diese Dokumente in der Regel im Autohaus bzw. bei der finanzierenden Bank. Fordern Sie in jedem Fall den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an und lassen diese an die  Zulassungsstelle senden. Erst wenn der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorliegt, kann Ihr Anliegen bearbeitet werden. Bedenken Sie bitte, dass für den Versand von der Bank und der Zulassungsstelle zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig werden, die Sie zu tragen haben.


Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Zulassungsstelle gehen.  Wenn  Unterschriften auf der Einzugsermächtigung oder der Vollmacht fehlen oder Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente (schlechte Kopien) oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.