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Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kennzeichen

Wenn Ihre Kennzeichenschilder abhanden gekommen bzw. versehentlich vernichtet worden sind, ist eine Eidesstattliche Versicherung im Fachdienst 3 Bürgerservice an den Standort Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen (Gebühr: 30,70 Euro) oder eine Eidesstattliche Versicherung die von einem Notar aufgenommen wurde, von der Fahrzeughalterin odert vom Fahrzeughalter vorzulegen.

Handelt es sich um einen Diebstahl, muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Bei Vorlage der Bescheinigung über die Anzeige entfällt die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung.

Zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung in der Zulassungsbehörde ist das persönliche Erscheinen der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bzw. des/der Verfügungsberechtigten erforderlich. Die Abgabe einer eidesstttlichen Versicherung ist keine vertretbare Handlung.

Dem Fahrzeug muss zwingend ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt. Das heißt, es erfolgt eine Umkennzeichnung.

Falls Kennzeichenschilder verbogen oder witterungsbedingt unleserlich sind, müssen diese ersetzt werden. Die betreffenden Kennzeichenschilder mit gültigen Siegelplaketten sind vorzulegen.

Im Landkreis Vorpommern – Rügen sind die Zulassungsbehörden in Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen für Sie tätig.

Sind Sie Einwohnerin oder Einwohner der Hansestadt Stralsund bzw. juristische Person, Behörde oder Vereinigung mit Sitz in der Hansestadt Stralsund ist das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund, Abt. Verkehrsangelegenheiten für Sie zuständig.

Wohnen Sie im übrigen Kreisgebiet bzw. haben Sie als juristische Person, Behörde oder Vereinigung Ihren Sitz im übrigen Kreisgebiet ist der Fachdienst 36 Bürgerservice an den Standorten Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen auf Rügen für Sie zuständig.

Was müssen Sie mitbringen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter   als 3 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Bescheinigung zur Hauptuntersuchung
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • Eidesstattliche Versicherung oder Bescheinigung über die Anzeigenerstattung bei der Polizei (Tagebuch-Nr.)

zusätzlich bei Beantragung:

  • wenn der eingetragene Halter einen Vormund hat, dann muss die Vollmacht mitgebracht werden
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt) muss eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregister und eine Ausweiskopie mitgebracht werden
  • für Vereine muss eine Vereinsbescheinigung und eine Ausweiskopie vorgelegt werden
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) = ein Geschäftsführer muss zur Antragsstellung vor Ort sein mit seinem Ausweis, Vollmachten der anderen Geschäftsführer und deren Ausweiskopien, eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregister muss mitgebracht werden
  • Zulassung auf Minderjährige = bei der Antragsstellung muss der Minderjährige mit seinem Ausweis udn ein gesetzlicher Vertreter mit seinem Ausweis vor Ort sein
  • Zulassung auf eine betreute Person = es muss eine Vollmacht (vom Amtsgericht oder von der Betreuungsbehörde beglaubigt) vorliegen

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen

Zulassung des Fahrzeugs

 

(ohne Kosten für die Erstellung des oder der Kennzeichen

26,30 Euro

Absiegelung eines Kennzeichens vorn

3,60  Euro

Absiegelung eines Kennzeichens hinten

4,10  Euro

Absiegelung beider Kennzeichen   

5,10  Euro

   

Es können Gebühren erhoben werden

 
   

Umtausch Fahrzeugbrief /Zulassungsbescheinigung Teil II

5,10 Euro

Zuteilung Wunschkennzeichen

10,20 Euro

Vorabreservierung Kennzeichen

2,60 Euro

Bei nicht getypten Fahrzeug zusätzlich

15,30 Euro

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle eventuell auftretenden Gebühren dargestellt werden können (z.B. Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), zusätzliche Siegel und Plaketten). Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig

Was ist sonst noch zu beachten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über eine Finanzierung erworben haben

Prüfen Sie bitte, ob Sie im Besitz der Originale des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind. Bei Finanzierung befinden sich diese Dokumente in der Regel im Autohaus bzw. bei der finanzierenden Bank. Fordern Sie in jedem Fall den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an und lassen diese an die  Zulassungsstelle senden. Erst wenn der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorliegt, kann Ihr Anliegen bearbeitet werden. Bedenken Sie bitte, dass für den Versand von der Bank und der Zulassungsstelle zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro fällig werden, die Sie zu tragen haben.

Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Zulassungsstelle gehen.  Wenn  Unterschriften auf der Einzugsermächtigung oder der Vollmacht fehlen oder Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente (schlechte Kopien) oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.