Ausstellen von Ersatz-Führerscheinen bei Verlust oder Diebstahl
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten.
Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich zu stellen. Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Was müssen Sie mitbringen
Benötigte Unterlagen bei Ersterteilung:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Landkreis Vorpommern-Rügen ausgestellt wurde
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen
Ausstellung eines Ersatz |
34,30 bis 42,70 Euro |
Eidesstattliche Erklärung |
30,70 Euro |
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig
Was ist sonst noch zu beachten
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen.
Persönliches Erscheinen
Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Vollständigkeit der Unterlagen
Bitte prüfen Sie dieVollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.
Entrichtung der Gebühren
Die Bezahlung der Gebühren kann an allen vier Standorten (Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen) mit EC-Karte oder bar erfolgen.
Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Detaillierte Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). http://www.bmvi.de
Wann erhalte ich den Ersatz-Führerschein?
Der neue EU-Kartenführerschein wird in ca. 2 Wochen abholbereit.
Was ist, wenn der bisherige Führerschein wieder aufgefunden wird?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.