Ausstellung internationaler Führerschein
Für einen befristeten Aufenthalt in einem Land, das nicht der EU angehört, benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Dieser ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins und folglich auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Der Internationale Führerschein ist ab Ausstellung ein Jahr oder drei Jahre (abhängig davon, für welches Land er benötigt wird) gültig. Dabei darf die Gültigkeit nicht über eine eventuell im nationalen EU-Führerschein bestimmte Gültigkeitsdauer hinausgehen.
Voraussetzungen:
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder
- Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Der Internationale Führerschein kann bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sofort ausgestellt werden. Falls vorher noch ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, kann dieser nach ca. 2 Wochen abgeholt werden. In Eilfällen kann das Verfahren gegen eine Zusatzgebühr bis auf 2 Tage beschleunigt werden. Der internationale Führerschein ist grundsätzlich 3 Jahre gültig, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) ist entsprechend kürzer befristet. Ein abgelaufener internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Der Antrag auf Erteilung des internationalen Führerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.
Was müssen Sie mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- gültiger EU-Kartenführerschein
Welche Gebühren können Ihnen entstehen?
Ausstellung des Internationalen Führerscheins 14,00 - 14,80 Euro
Ausstellung des EU-Kartenführerscheins 24,00 Euro
(falls dieser noch nicht vorhanden ist)
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Wichtig!
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.
Die Bezahlung der Gebühren kann an allen vier Standorten mit EC-Karte oder bar erfolgen.