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Beantragung eines neuen Führerscheins

Ab dem 19. Januar 2013 werden nur noch Führerscheine ausgestellt, die begrenzt gültig sind. Für die Fahrerlaubnisklassen …………  bleibt der neue Führerschein 15 Jahre rechtsgültig. Die Führerscheine für die Fahrerlaubnisklassen …….  haben weiterhin eine Gültigkeit von 5 Jahren. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden und eine unbegrenzte Gültigkeit haben, verfallen am 19. Januar 2033.

Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, hat der Inhaber einen neuen Führerschein zu beantragen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis.

Was müssen Sie mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)
  • bisheriger Führerschein

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder T

43,40 Euro

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM oder L

42,60 Euro

Ggf. zusätzlich

4,85 Euro für den Direktversand des Kartenführerscheins

 

 

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig

Was ist sonst noch zu beachten

Persönliches Erscheinen

Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Führerscheinstelle gehen.  Wenn  Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.

Entrichtung der Gebühren

Die Bezahlung der Gebühren kann an den Standorten Grimmen und Ribnitz-Damgarten mit EC-Karte oder bar erfolgen. Am Standort in  Bergen auf Rügen ist nur Barzahlung möglich.

Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Detaillierte Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Wann erhalte ich den Ersatz-Führerschein?

Der neue EU-Kartenführerschein wird in ca. 2 Wochen zugeschickt.