Beantragung eines neuen Führerscheins
Ab dem 19. Januar 2013 werden nur noch Führerscheine ausgestellt, die begrenzt gültig sind. Für die Fahrerlaubnisklassen ………… bleibt der neue Führerschein 15 Jahre rechtsgültig. Die Führerscheine für die Fahrerlaubnisklassen ……. haben weiterhin eine Gültigkeit von 5 Jahren. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden und eine unbegrenzte Gültigkeit haben, verfallen am 19. Januar 2033.
Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, hat der Inhaber einen neuen Führerschein zu beantragen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis.
Was müssen Sie mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)
- bisheriger Führerschein
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder T |
43,40 Euro |
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM oder L |
42,60 Euro |
Ggf. zusätzlich |
4,85 Euro für den Direktversand des Kartenführerscheins
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Welche Rechtsvorschriften sind wichtig
Was ist sonst noch zu beachten
Persönliches Erscheinen
Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Vollständigkeit der Unterlagen
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Führerscheinstelle gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.
Entrichtung der Gebühren
Die Bezahlung der Gebühren kann an den Standorten Grimmen und Ribnitz-Damgarten mit EC-Karte oder bar erfolgen. Am Standort in Bergen auf Rügen ist nur Barzahlung möglich.
Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Detaillierte Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Wann erhalte ich den Ersatz-Führerschein?
Der neue EU-Kartenführerschein wird in ca. 2 Wochen zugeschickt.