Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste - Beantragung
Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Es werden Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis zu 4,75 t erteilt. (Kombination bis 4,75 t oder bis 7,5 t)
Eine Fahrberechtigung erhalten Sie, wenn
- Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
- von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t ausgebildet worden sind und
- nach einer Einweisungin einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer (praktische Prüfung) Ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Fahrberechtigungen können bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen beantragt werden.
Was müssen Sie mitbringen
- Bescheinigung nach §1 Abs. 2 Satz 3 Fachberechtigungsverordnung (FahrbVO) Sie erhalten diese nach erfolgter Einweisung und Abschlussfahrt
- Führerschein (Karte)
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen
Fahrberechtigung beantragen |
24,30 Euro |
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 2
- Landesverordnung über die zuständigen Behörden für die Erteilung besonderer Fahrberechtigungen Fahrberechtigungszuständigkeitslandesverordnung - FahrBZustLVO M-V
- Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung besonderer Fahrberechtigungen (Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz - FZG)
- Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren,der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrBVO M-V)
Was ist sonst noch zu beachten
Persönliches Erscheinen
Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Vollständigkeit der Unterlagen
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Führerscheinstelle gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.
Entrichtung der Gebühren
Die Bezahlung der Gebühren kann an allen vier Standorten (Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen) mit EC-Karte oder bar erfolgen.
Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.