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Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste - Beantragung

Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Es werden Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis zu 4,75 t erteilt. (Kombination bis 4,75 t oder bis 7,5 t)

Eine Fahrberechtigung erhalten Sie, wenn

  • Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
  • von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t ausgebildet worden sind und
  • nach einer Einweisungin einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer (praktische Prüfung) Ihre Befähigung nachgewiesen haben.    

Die Fahrberechtigungen können bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen beantragt werden.

Was müssen Sie mitbringen

  • Bescheinigung nach §1 Abs. 2 Satz 3 Fachberechtigungsverordnung (FahrbVO) Sie erhalten diese nach erfolgter Einweisung und Abschlussfahrt
  • Führerschein (Karte)

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen

 Fahrberechtigung beantragen

24,30 Euro 

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig

Was ist sonst noch zu beachten

Persönliches Erscheinen

Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Führerscheinstelle gehen.  Wenn  Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.

Entrichtung der Gebühren

Die Bezahlung der Gebühren kann an allen vier Standorten (Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen) mit EC-Karte oder bar erfolgen.

Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.