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Führerschein - Namensänderung

Sie müssen nicht einen neuen Führerschein ausstellen lassen, wenn sich Ihr Name geändert hat. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Was müssen Sie mitbringen

Benötigte Unterlagen bei Ersterteilung 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)
  • bei Namensänderung durch Heirat oder Scheidung: sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde (Heiratsurkunde)    
  • bei Namensänderung durch Scheidung: sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde, Namensänderungsurkunde vom Standesamt
  • Führerschein

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen

Ausstellung eines Ersatz

 

24,00 Euro

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig

Was ist sonst noch zu beachten

Persönliches Erscheinen

Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Führerscheinstelle gehen.  Wenn  Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.

Entrichtung der Gebühren

Die Bezahlung der Gebühren kann an allen vier Standorten (Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen) mit EC-Karte oder bar erfolgen. Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Detaillierte Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). http://www.bmvi.de

Wann erhalte ich den geänderten Führerschein?

Der neue EU-Kartenführerschein wird in ca. 2 Wochen zugeschickt.