Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Seit dem 1. Januar 1999 ist die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt. Es gelten völlig neue Klassen-Einteilungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen wollen, weil dieser beispielsweise unleserlich geworden ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein („EU-Führerschein“) ausgestellt. Es besteht jedoch keine generelle Verpflichtung zum Umtausch eines alten Führerscheins in den Kartenführerschein. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2033 umzutuschen.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind lediglich die Berechtigungen zum Führen von Lastkraftwagen der alten Klassen 3 (soweit es Lkw mit mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse betrifft) und der Klassen 2. Diese müssen Sie spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt haben, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten.
Auf welche neuen Fahrerlaubnisklassen Ihre Fahrerlaubnis umgestellt wird, richtet sich nach der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV).
Was müssen Sie mitbringen
Benötigte Unterlagen bei Ersterteilung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- jetziger Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)
Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen
Ausstellung eines Ersatz |
24,00 Euro |
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig
Was ist sonst noch zu beachten
Persönliches Erscheinen
Zur Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Vollständigkeit der Unterlagen
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie in die Führerscheinstelle gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder überhaupt unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können wir Ihr Anliegen nicht erledigen.
Entrichtung der Gebühren
Die Bezahlung der Gebühren kann an allen vier Standorten (Stralsund, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Bergen) mit EC-Karte oder bar erfolgen.
Eine Bearbeitung mit Rechnungslegung ist nicht möglich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Detaillierte Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). http://www.bmvi.de
Wann erhalte ich den geänderten Führerschein?
Der neue EU-Kartenführerschein wird in ca. 2 Wochen abholbereit.