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Allgemeine Beschreibung

Im Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern – Rügen wird nur noch eine begrenzte Anzahl Heilpraktikerüberprüfungen durchgeführt. Deshalb werden nur noch Einwohner des Landkreises Vorpommern – Rügen zur Überprüfung zugelassen.
Sind Sie Einwohner in einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt des Landes
Mecklenburg – Vorpommern können Sie sich im Einzugsgebiet des Landkreises Vorpommern – Greifswald an das Gesundheitsamt in Greifswald wenden, Einwohner der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, der kreisfreien Städte Schwerin und Rostock bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Rostock und Einwohner der Landkreise Parchim - Ludwigslust und Mecklenburgische Seenplatte an das Gesundheitsamt in Neustrelitz.
Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg – Vorpommern haben, bitte ich Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Gesundheitsamt zu wenden.
 
Hansestadt Rostock, Paulstraße 22, 18055 Rostock, Frau Schmidt, Telefon: 0381 3815363
Landkreis Vorpommern – Greifswald, Stralsunder Straße  5 / 6, 17489 Greifswald, Frau Kanditt, Telefon: 03834 87602445
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Frau Seidler,Telefon: 03981 481145 


Inhalte der Überprüfung sind:
Gesetzeskunde
Grundkenntnisse der Anatomie, Physiologie, Pathologie
Volkskrankheiten – Herz – Kreislauf – Verdauungstrakt – Atmungsorgane – Nervensystem – Sinnesorgane – Bewegungsapparat
Hygiene / Infektionsschutzgesetz, übertragbare Krankheiten
Notfallmedizin
 
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen (Multiple choice mit 60 Fragen) und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil gilt als bestanden, wenn mindestens 75% der Lösungen = 45 Fragen richtig beantwortet werden. Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden Sie zum mündlichen Teil der Überprüfung zugelassen.
Wird die Überprüfung nicht bestanden, ist ein Neuantrag notwendig.

Was müssen Sie mitbringen?

Jeder Bewerber muss
ein formloses Bewerbungsschreiben an den Landkreis Vorpommern – Rügen, 
Fachdienst Gesundheit, Carl – Heydemann – Ring 67, 18437 Stralsund, richten

mindestens 25 Jahre alt sein
 
und nach Terminbestätigung und Aufforderung durch den Fachdienst Gesundheit folgende Unterlagen einreichen
einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
ein polizeiliches Führungszeugnis (dieses darf nicht älter als 3 Monate sein)
ein ärztliches Attest mit der Bestätigung über die körperliche und geistige Gesundheit und über Drogen- und   Suchtfreiheit (nicht älter als 3 Monate)
Vorlage einer Kopie des Bundespersonalausweises
Geburtsurkunde
Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
Schriftliche Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
Kopien der Schul- und Berufsabschlüsse
 
 
Die Zulassung zur Überprüfung erfolgt nach Eingang der Antragstellung und Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, nach Maßgabe der freien Plätze zum jeweils nächstmöglichen Termin.

Welche Gebühren und Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühr für die Erteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde wird nach Verordnung für Amtshandlungen im Bereich des Gesundheitswesens die Gesundheitswesen – Gebührenordnung (GesGebVO vom 3. Dezember 2001, Tarifstelle 5.1 – Entscheidung über die Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes GB III G1 Nr. 2122, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.10.2001 – (BGBl. 1 S 2702) erhoben .
 
Es sind folgende Gebühren zu entrichten:
250,00 € vor Durchführung der schriftlichen Überprüfung und 150,00 € am Tag der mündlichen Überprüfung, sowie anteilige Kosten für den beisitzenden Heilpraktiker bei der mündlichen Überprüfung (ca. 25,00 €).
 
Gemäß §15 des Verwaltungskostengesetzes Mecklenburg / Vorpommern wird bei einer kurzfristigen Terminänderung oder Absage des Termins eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € fällig.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Was ist sonst noch zu beachten?

Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

07.05.2013