Eingebettet in die Leader-Region „Nordvorpommern“ befindet sich die „Nordvorpommersche Waldlandschaft“. Sie ist ein Ergebnis des Bundeswettbewerbs idee.natur aus dem Jahr 2008. Im Rahmen eines über Leader finanzierten Konzepts wurde damals ein Teilnahmeantrag erarbeitet, der auch erfolgreich war. Die „Nordvorpommersche Waldlandschaft“, zu der 18 Gemeinden gehören, wurde als eines von fünf Siegerprojekten ausgelobt.
Dabei handelt es sich um ein Naturschutzgroßprojekt mit der Besonderheit, dass Naturschutzziele und ländliche Entwicklung zusammengebracht werden. Das Vorhaben soll nicht nur der Natur dienen, sondern gleichzeitig auch der Wertschöpfung in der Region. Dazu wurden die für Naturschutzmaßnahmen gedachten Mittel des Bundesumweltministeriums (BMU) mit Regionalentwicklungsgeldern des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) gekoppelt. Somit stehen für die „Nordvorpommersche Waldlandschaft“ Fördermittel für regionale Zwecke in Höhe von knapp 1,5 Mio. € zur Verfügung, die zu 85 Prozent durch das BMELV, zu zehn Prozent durch das Land Mecklenburg-Vopommern und zu fünf Prozent durch die Region getragen werden.
Die „beihilferechtliche Projektbeschreibung“, die als Grundlage für die Handhabung der Regionalentwicklungsmittel dient, eröffnet auch die Möglichkeit, neue, zukunftsweisende Finanzierungsmodelle zu erproben, zum Beispiel in Form eines revolvierenden Regionalfonds. Daraus würden die Zuwendungsempfänger anstelle verlorener Zuschüsse Darlehen erhalten, die nach einigen Jahren aus den erwirtschafteten Einnahmen wieder in den Fonds zurückfließen.
Das Modellvorhaben hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen solchen Regionalfonds ins Leben gerufen. Das war ein längerer Prozess. Die zuständigen Bundes- und Landesbehörden haben gemeinsam mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen viel Zeit und Mühe aufgewandt. Viele Möglichkeiten wurden ausgelotet, letztlich auch viel Papier beschrieben und sicher hat mancher der Beteiligten ein graues Haar mehr bekommen. Jetzt ist es aber geschafft, der Fonds existiert und arbeitet. Entsprechende Zuwendungsbescheide von Bund und Land liegen vor. Die ersten zwei Darlehen wurden bereits ausgereicht.
Zielgruppen des Fonds sind gewerblich tätige Klein- und Kleinstbetriebe sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe bis 50 Mitarbeiter/innen, die im Projektgebiet des Modellvorhabens chance.natur wirken. Gegenstand der Förderung sind betriebliche und überbetriebliche Investitionen zur Schaffung und Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe mit möglichst engem Bezug zu den Naturschutzanliegen im Gebiet, unserer Kulturlandschaft und der Lebensqualität der Region. Als förderfähige Ausgaben werden zum Beispiel angesehen:
- die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
- Umschuldung von Maschinen oder Anlagen und
- die damit in Verbindung stehenden Planungs- und Beratungskosten bzw. der Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
Die Darlehen sind zinsvergünstigt, d. h. die Förderung schlägt sich im angewandten Zinssatz (zwischen 1 und 2 Prozent) nieder. Die entsprechende Beihilfeintensität wird ermittelt, indem dieser Zinssatz mit dem Marktzins verglichen wird. Sie liegt bei 10 bis 15 Prozent, je nach Darlehenshöhe und Laufzeit.
Da es Bundes- und Landeshaushaltsordnung nicht zulassen, dass Fördermittel gesammelt und aufgespart werden, konnte der Fonds nicht in einem Akt entstehen. Vielmehr wird jedes einzelne Darlehen als gesondertes Projekt betrachtet, so dass sich der eigentliche Fonds erst nach und nach aus den zurückfließenden Mitteln aufbaut.
Die praktische Abwicklung des Fonds erfolgt über das Regionalmanagement. Hier werden eingehende Anträge gesammelt und vervollständigt. Die aufbereiteten Unterlagen werden einem vierköpfigen Vergabegremium vorgelegt, das einen Entscheidungsvorschlag für die Lenkungsgruppe der „Nordvorpommerschen Waldlandschaft“ erarbeitet. Dieses Gremium besteht aus einem Vertreter der Lenkungsgruppe, einem Vertreter des Fachdienstes Finanzen des Landkreises, einem Vertreter des Job-Centers (Bereich Existenzgründungen) und einem sachkundigen Bürger (Bankdirektor im Ruhestand). Die letztendliche Entscheidung über die Darlehensvergabe obliegt der Lenkungsgruppe.
Auf der Grundlage des Lenkungsgruppenbeschlusses erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, der ihn ermächtigt, innerhalb eines Monats einen Darlehensvertrag abzuschließen.
Weitere Informationen sind erhältlich beim Regionalmanagement des Landkreises Vorpommern-Rügen, Telefon +49 (3831) 357-1275, Fax +49(3831) 357-441250 sowie unter www.schreiadlerland.de.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen