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Allgemeine Beschreibung
- Zulassung von Betäubungs- und Tötungsverfahren nach § 14 Tierschutzschlacht-
Verordnung - Ausnahmegenehmigung für die Betäubung warmblütiger Tiere mit Betäubungs-
patronen durch einen Nichttierarzt - Überprüfung der Sachkunde
- Sachkundenachweis Schlachtung
Was müssen Sie mitbringen?
- Nachweis der Sachkunde
- Führungszeugnis
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Die Gebühren werden nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V berechnet.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Was ist sonst noch zu beachten?
Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.