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Allgemeine Beschreibung

  • Zulassung von Betäubungs- und Tötungsverfahren  nach § 14 Tierschutzschlacht-
    Verordnung
  • Ausnahmegenehmigung für die Betäubung warmblütiger Tiere mit Betäubungs-
    patronen durch einen Nichttierarzt
  • Überprüfung der Sachkunde
  • Sachkundenachweis Schlachtung

Was müssen Sie mitbringen?

  • Nachweis der Sachkunde
  • Führungszeugnis

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren werden nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V berechnet.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung 

Was ist sonst noch zu beachten?

Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.