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Allgemeine Beschreibung

Für die schnelle grenzüberschreitende Weitergabe von Informationen über Lebens- oder Futtermittel, von denen Risiken für Verbraucher ausgehen können, sorgt ein europäisches Schnellwarnsystem: RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed).

Was müssen Sie mitbringen?

Sie müssen keine Unterlagen mitbringen.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Sofern der Betroffene Anlass gegeben hat, werden Gebühren für die Probenahme auf Grund eines Verdachts, einer Beschwerde oder infolge einer Beanstandung erhoben. Diese richten sich nach dem Zeitaufwand der Probenahme, den Untersuchungskosten und ggf. nach den sonstigen Aufwendungen.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung des allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit

Was ist sonst noch zu beachten?

Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.