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Allgemeine Beschreibung

Eine gute Lebensmittelhygienepraxis bedeutet, dass alles zu vermeiden ist, was für die Lebensmittel eine nachteilige Beeinflussung darstellt. Daraus ergeben sich konkrete Anforderungen für die Anordnung der Räume und ihre Ausstattung. Es gibt allgemeine Vorschriften, aber auch spezifische Anforderungen, wonach die Einrichtung der Größe und dem Zweck nach angepasst sein muss.

Was müssen Sie mitbringen?

Eine amtliche Beratung vor bzw. im Rahmen der Bauphase stellt die Erfüllung der Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung sicher. Hilfreich sind dabei Bauunterlagen und ggf. ein Gespräch vor Ort.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Diese Gebühren werden gebündelt und im Rahmen der Bescheiderteilung vom Bauamt erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

Was ist sonst noch zu beachten?

Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.