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Allgemeine Beschreibung
Als EU-Qualitätsnorm für Obst und Gemüse hat der Gesetzgeber zwecks besserer Marktübersicht und zum Schutz der Verbraucher vor minderwertiger Ware Güteklassen bindend festgelegt (H Extra, H I, H II).
Was müssen Sie mitbringen?
Sie müssen keine Unterlagen mitbringen.
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Sofern der Betroffene Anlass gegeben hat, werden Gebühren für die Überwachung von Betriebsstätten des Lebensmittelverkehrs sowie für die Probenahme erhoben. Diese richten sich nach dem Zeitaufwand.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- EG-Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse
- Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 der Kommission vom 5. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 2200/96, (EG) Nr. 2201/96 und (EG) Nr. 1182/2007 des Rates im Sektor Obst und Gemüse hinsichtlich der Vermarktungsnormen
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Was ist sonst noch zu beachten?
Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.