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Allgemeine Beschreibung
Das Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG) legt die besondere Etikettierung von Rindfleisch fest. Es wurde auf Grund der EG-Verordnung 820/97 erlassen, unter anderem um der Verbreitung der BSE-Krankheit entgegenzuwirken. Auf den Etiketten müssen Angaben zu Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung des Tieres, von dem das Fleisch stammt, gemacht werden.
Was müssen Sie mitbringen?
Sie müssen keine Unterlagen mitbringen.
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Sofern der Betroffene Anlass gegeben hat, werden Gebühren für die Überwachung von Betriebsstätten des Lebensmittelverkehrs sowie für die Probenahme erhoben. Diese richtet sich nach dem Zeitaufwand.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 der Kommission vom 25. August 2000 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen
- Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG)
- Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)
- Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (RiFlEtikettStrV)
Was ist sonst noch zu beachten?
Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.