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Allgemeine Beschreibung

Das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung stellt auf Anforderung amtstierärztliche Atteste für Tiere aus.
Dies geht einher mit der Überprüfung der zu bescheinigenden Tiergesundheit anhand von Untersuchungsbefunden, Zukaufsattesten oder wenn gefordert auch durch eine klinische Untersuchung des Tierbestandes.
Häufig nachgefragte Atteste für den nationalen Bereich sind BHV1-Atteste für Rinder, Atteste für Sammelstellen (Vorlaufatteste) sowie Spezialatteste für bestimmte Veranstaltungen (z. B. MELA) oder Spezialbetriebe (z. B. Büllenprüfstation).

Was müssen Sie mitbringen?

Ein formloser schriftlicher Antrag (gern per E-Mail (FD34@lk-vr.de) oder Fax (03831 - 357442440) ist unter Angabe von:

  • Tierhalter
  • Registriernummer
  • Ohrmarkennummern (bei Einzeltierattesten) und
  • Art des Attestes

zu stellen.
Für BHV1-Atteste sind die BHV1-Zukaufsatteste des vergangenen Jahres als Kopie unaufgefordert einzureichen.
Bei Spezialattesten sind die im Attest erforderten Angaben zu machen.
Die Mitteilung einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ist hilfreich.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren für Atteste und Bescheinigungen richten sich nach der geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Veterinärverwaltungskostenverordnung) und werden entsprechend dem Aufwand berechnet.
Der Gebührenrahmen reicht dabei von 15 bis 100 €.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Was ist sonst noch zu beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, im Regelfall 2 Werktage vor dem Verkauf oder Transport der Tiere zu stellen.
Bei jedem Verkauf von Rindern ist dem Käufer ein aktuelles BHV1-Attest mitzugeben.