Allgemeine Beschreibung
Was müssen Sie mitbringen?
Wirtschaftsunternehmen stellen bevorzugt alle relevanten Daten selbst in das TRACES-System ein und informieren das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung über die geplante Verladung per Mail.
Als Privatperson ist ein formloser schriftlicher Antrag (gerne per E-Mail (FD34@lk-vr.de) oder Fax (03831 - 357442440) zu stellen.
Für die Attestierung müssen:
- Name
- Registriernummer
- Anschrift des Absenders (und des Herkunftsortes, falls unterschiedlich)
- Name und Anschrift des Empfängers
- genaue Bezeichnung der Tiere mit Ohrmarkennummer bzw. Chipnummer
- Name des Transportunternehmens
- Kennzeichen des Transportfahrzeuges
- Name des Verantwortlichen während des Tiertransportes
- voraussichtliche Dauer des Transportes
vorliegen.
Je nach Zielort, Tierart und Dauer des Transportes sind oft weitere Angaben notwendig.
Daher ist die Angabe einer Telefonnummer unbedingt anzuraten.
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für de Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)