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Allgemeine Beschreibung

Das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung stellt auf Anforderung Atteste für den innergemeinschaftlichen Handel bzw. Exporte aus. Dies betrifft z. B. Zuchtvieh für andere Staaten oder Schlachttiere zum Transport an einen polnischen Schlachthof. Auch Pferde, die zu einem Turnier nach Polen reisen, benötigen dieses Attest. Die Attestierung erfolgt dabei über ein spezielles Computerprogram (TRACES). Bei diesen innergemeinschaftlichen Transporten muss im Regelfall ein Amtstierarzt bei der Verladung anwesend sein.

Was müssen Sie mitbringen?

Wirtschaftsunternehmen stellen bevorzugt alle relevanten Daten selbst in das TRACES-System ein und informieren das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung über die geplante Verladung per Mail.
Als Privatperson ist ein formloser schriftlicher Antrag (gerne per E-Mail (FD34@lk-vr.de)  oder Fax (03831 - 357442440) zu stellen.
Für die Attestierung müssen:

  • Name
  • Registriernummer
  • Anschrift des Absenders (und des Herkunftsortes, falls unterschiedlich)
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • genaue Bezeichnung der Tiere mit Ohrmarkennummer bzw. Chipnummer
  • Name des Transportunternehmens
  • Kennzeichen des Transportfahrzeuges
  • Name des Verantwortlichen während des Tiertransportes
  • voraussichtliche Dauer des Transportes

vorliegen.
Je nach Zielort, Tierart und Dauer des Transportes sind oft weitere Angaben notwendig.
Daher ist die Angabe einer Telefonnummer unbedingt anzuraten.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren für die Attestierungen richten sich nach der geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Veterinärverwaltungskostenverordnung) und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
  • Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für de Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft
  • Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Was ist sonst noch zu beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, im Regelfall mindestens 2-3 Werktage vor dem geplanten Transport zu stellen.