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Allgemeine Beschreibung

Werden Bienenvölker aus dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen in das Gebiet eines anderen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt verbracht, ist der jeweiligen Veterinärbehörde eine sogenannte Wanderbescheinigung für diese Bienenvölker vorzulegen. Das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung stellt diese amtstierärztlichen Freiheitsbescheinigungen hinsichtlich Amerikanischer Faulbrut ("Wanderbescheinigung") aus.

Was müssen Sie mitbringen?

Die Bescheinigung dokumentiert die Freiheit der jeweiligen Bienenvölker von der amerikanischen Faulbrut der Bienen. Voraussetzung für die Ausstellung einer Wanderbescheinigung ist die vorhergehende labordiagnostische Untersuchung von Futterkranzproben in einem Labor und das Vorliegen der Untersuchungsbefunde im  Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren für die Bescheinigungen richten sich nach der geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Veterinärverwaltungskostenverordnung) und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt erst nach Vorlage des aktuellen Laborbefundes der Futterkranzproben.