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Allgemeine Beschreibung
Das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung prüft, ob für geplante Veranstaltungen mit Tieren bestimmte Auflagen zum Schutz vor der Verbreitung von Tierseuchen festzulegen sind.
Der Veranstalter hat dazu die geplante Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen.
Der Veranstalter hat dazu die geplante Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen.
Was müssen Sie mitbringen?
Ein formloser schriftlicher Antrag (gerne per E-Mail (FD34@lk-vr.de) oder Fax (03831 - 357442440) ist unter Angabe von:
- Art der Veranstaltung
- Tierarten
- Herkunft der Tiere
- Veranstaltungsort
- Datum
- Uhrzeit
- verantwortliche Person und
- ggf. Turniertierarzt
zu stellen.
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Für die Festlegung von tierseuchenrechtlichen Auflagen werden keine Gebühren erhoben.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
- Tollwut-Verordnung (TollwV)
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Veranstaltungen sind spätestens 4 Wochen vor dem Beginn schriftlich anzuzeigen.