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Allgemeine Beschreibung

Für den internationalen Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Restriktionen. Dies betrifft sowohl die Einreise in das Zielland als auch die Wiedereinreise nach Deutschland. Deshalb ist es wichtig, sich vor Reiseantritt gründlich zu informieren. Das Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung unterstützt dabei. Sofern sich das Reiseziel außerhalb der EU befindet, kann ein amtstierärztliches Attest notwendig sein. 

Was müssen Sie mitbringen?

Bei einem Reiseziel außerhalb der EU ist je nach Einreise-Bestimmungen des jeweiligen Drittlandes eine amtstierärztliche Bescheinigung für das Heimtier notwendig.
Dazu ist im Vorfeld eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung empfehlenswert.
Nach Terminabsprache ist das gechipte Heimtier mit aktuell geführtem Heimtierausweis (Impfausweis) vor der Abreise dem zuständigen Amtstierarzt vorzuführen.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren für Atteste und Bescheinigungen richten sich nach der geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Veterinärverwaltungskostenverordnung) und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates

Was ist sonst noch zu beachten?

Vorführung des Tieres nur nach Terminvereinbarung.
Bitte die national unterschiedlichen Fristen der Bescheinigung bei der Terminvereinbarung beachten.