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Allgemeine Beschreibung

Nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) (zum 1. Mai 2014 Tiergesundheitsgesetz) können auf schriftlichen Antrag für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen durch die Tierseuchenkasse gewährt werden.

Was müssen Sie mitbringen?

Voraussetzung für die Entschädigung ist unter anderem, dass die Seuchenverdachtsmeldung unverzüglich beim Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung erstattet wurde und bei der Tierseuchenkasse die Anzahl der gehaltenen Tiere gemeldet ist und der Beitrag gezahlt wurde. Der Antrag ist beim Fachgebiet Tierseuchenbekämpfung einzureichen und wird vom zuständigen Amtstierarzt bearbeitet und an die Tierseuchenkasse weitergeleitet.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen werden keine Gebühren erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Was ist sonst noch zu beachten?

Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach der tierseuchenrechtlichen Maßnahme bei der Tierseuchenkasse eingehen.