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An vielen Orten sind auch in diesem Jahr wieder Brauchtumsfeuer, wie Osterfeuer, Maifeuer oder Feuer zur Sonnenwende, geplant.
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch geprägt, dass das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet wird und der Öffentlichkeit zugänglich ist. Verbrannt werden dürfen bei einem solchen Feuer nur natur belassene Materialien.
Der Zweck von Brauchtumsfeuern ist nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen. Werden bei solchen Feuern Möbelplatten, Bau- oder Altholz u.ä. verbrannt, also Abfälle, stellt dies eine illegale Abfallentsorgung dar, welche gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Auch bei einem Brauchtumsfeuer sollen die pflanzlichen Materialien zum Schutz von Kleintieren vor dem Verbrennen umgelagert werden, sobald fünf Tage seit ihrem Anfall vergangen sind. Natur- und brandschutzrechtliche Bestimmungen sind ebenfalls einzuhalten. Bei der Vorbereitung der Brauchtumsfeuer sollte unbedingt geprüft werden, was verbrannt wird, damit keine Ordnungswidrigkeit begangen wird.
In einigen Amtsverwaltungen ist es laut Verordnung Pflicht, Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt anzuzeigen. Darüber sollte sich rechtzeitig informiert werden.
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch geprägt, dass das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet wird und der Öffentlichkeit zugänglich ist. Verbrannt werden dürfen bei einem solchen Feuer nur natur belassene Materialien.
Der Zweck von Brauchtumsfeuern ist nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen. Werden bei solchen Feuern Möbelplatten, Bau- oder Altholz u.ä. verbrannt, also Abfälle, stellt dies eine illegale Abfallentsorgung dar, welche gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Auch bei einem Brauchtumsfeuer sollen die pflanzlichen Materialien zum Schutz von Kleintieren vor dem Verbrennen umgelagert werden, sobald fünf Tage seit ihrem Anfall vergangen sind. Natur- und brandschutzrechtliche Bestimmungen sind ebenfalls einzuhalten. Bei der Vorbereitung der Brauchtumsfeuer sollte unbedingt geprüft werden, was verbrannt wird, damit keine Ordnungswidrigkeit begangen wird.
In einigen Amtsverwaltungen ist es laut Verordnung Pflicht, Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt anzuzeigen. Darüber sollte sich rechtzeitig informiert werden.
27.03.2013
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen