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Allgemeine Beschreibung

Probenahme für die Pflichtuntersuchung auf BSE bei gesund geschlachteten Rindern über 96 Monaten.

Was müssen Sie mitbringen?

Die Anmeldung erfolgt mindestens 2 Werktage vorher telefonisch.
Bei der Untersuchung muss der Rinderpass vorliegen.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren werden nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V) nach der Anzahl der zu ziehenden Proben erhoben.
Hiernach wird je Entnahme einer BSE-Probe 0,50 € bis 25 € berechnet.

Welche Rechtsvorschriften sind Wichtig?

  • Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V)
  • Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
  • Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Was ist sonst noch zu beachten?

 Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.

 
05.04.2013 
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen