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Allgemeine Beschreibung
Betriebe, welche bestimmte Tätigkeiten im Bereich der Fleischgewinnung und -vermarktung ausüben (Schlachtung, Zerlegung), müssen als EU-Betrieb zugelassen werden.
Die Zulassung erfolgt über das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU).
Das Verfahren wird vom Veterinäramt des Landkreises begleitet.
Die Zulassung erfolgt über das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU).
Das Verfahren wird vom Veterinäramt des Landkreises begleitet.
Was müssen Sie mitbringen?
- ausgefülltes Anmeldeformular für Lebensmittelunternehmer
- Beschreibung der geplanten Tätigkeiten
- Zeichnung der Räumlichkeiten inklusive Waren-/ Personalfluss
- evtl. Sachkundenachweis für die Schlachtung
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Für jedes untersuchte Tier werden Gebühren nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V) erhoben.
Weiterhin fallen Gebühren für die regelmäßige Überprüfung der Aufrechterhaltung der Zulassungsvoraussetzungen an.
Weiterhin fallen Gebühren für die regelmäßige Überprüfung der Aufrechterhaltung der Zulassungsvoraussetzungen an.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
Was ist sonst noch zu beachten?
Der Sachkundenachweis für die Schlachtung ist beim Fachgebiet Tierschutz (FG 34.20) des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.