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Allgemeine Beschreibung
Die Direktvermarktung von Geflügel unter 10.000 Stück im Jahr muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Der Betreiber muss als Lebensmittelunternehmer registriert werden.
Der Betreiber muss als Lebensmittelunternehmer registriert werden.
Was müssen Sie mitbringen?
- ausgefülltes Anmeldeformular für Lebensmittelunternehmer
- Beschreibung der geplanten Tätigkeiten
- Zeichnung der Räumlichkeiten inklusive Waren-/Personalfluss
- Sachkundenachweise für die Haltung und Schlachtung von Geflügel
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Für die Registrierung fällt eine einmalige Gebühr von 10 € an.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)
Was ist sonst noch zu beachten?
Der Sachkundenachweis für die Haltung/Schlachtung von Tieren ist beim Fachgebiet Tierschutz (FG 34.20) des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.
08.04.2013
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen