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Allgemeine Beschreibung

Die Direktvermarktung von Geflügel unter 10.000 Stück im Jahr muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Der Betreiber muss als Lebensmittelunternehmer registriert werden.

Was müssen Sie mitbringen?

  • ausgefülltes Anmeldeformular für Lebensmittelunternehmer
  • Beschreibung der geplanten Tätigkeiten
  • Zeichnung der Räumlichkeiten inklusive Waren-/Personalfluss
  • Sachkundenachweise für die Haltung und Schlachtung von Geflügel

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Für die Registrierung fällt eine einmalige Gebühr von 10 € an.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
  • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
  • Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)

Was ist sonst noch zu beachten?

Der Sachkundenachweis für die Haltung/Schlachtung von Tieren ist beim Fachgebiet Tierschutz (FG 34.20) des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen.

 

08.04.2013 
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen