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Allgemeine Beschreibung

Für die Lebendtier- und Fleischuntersuchung im Zusammenhang mit der Hausschlachtung sind in zugeteilten Gebieten praktizierende Tierärzte als Fleischbeschautierärzte zuständig. Den für Sie zuständigen Tierarzt können Sie bei uns erfragen.

Was müssen Sie mitbringen?

Bitte melden Sie die Hausschlachtung bei dem für Sie zuständigen Fleischbeschautierarzt rechtzeitig an.

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Pro untersuchtem Tier werden Gebühren nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V) erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

  • Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V)
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
  • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
  • Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei Rindern mit einem Alter von über 96 Monaten zum Zeitpunkt der Schlachtung ist ein BSE-Test Pflicht.
09.04.2013 
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen