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Allgemeine Beschreibung

Die mit besonderen Auflagen versehene Fahrerlaubnis für Pkw kann bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen die jungen Fahranfänger dann bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer im Voraus benannten Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, fahren. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der EU-Kartenführerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.

Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahre gilt:

  • die erwachsene Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis sein und
  • darf mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.
  • die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren

Es ist möglich, mehrere Begleiter eintragen zu lassen. Verantwortlicher Fahrzeugführer ist immer der junge Fahrer, nicht der Begleiter.

Was müssen Sie mitbringen?

Benötigte Unterlagen bei Ersterteilung

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (entsprechend § 5 Passverordnung - 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
  • Name und Anschrift der Ausbildungsfahrschule
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

Öffnungszeiten des Fachgebietes Führerschein

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
  oder nach Terminvereinbarung

Welche Gebühren oder Kosten können Ihnen entstehen?

Bearbeitungsgebühr für die Fahrerlaubnis

  • 05,10 Euro für die Antragsprüfung - 201 GebOst
  • 03,30 Euro für die VZR-Auskunft - 145 GebOst
  • 33,20 Euro für die Erteilung - 202.1 GebOst
  • 01,80 Euro für die ZFER-Mitteilung - 126.1 GebOst
  • 05,00 Euro für die Überprüfung pro Begleitperson - 202.9 GebOst
  • 03,30 Euro für die VZR-Auskunft pro Begleitperson - 145 GebOst
  • 07,70 Euro für die Prüfbescheinigung - 202.8 GebOst

Gesamtkosten:

59,40 Euro mit einer Begleitperson
67,70 Euro mit zwei Begleitpersonen
76,00 Euro mit drei Begleitpersonen
84,30 Euro mit vier Begleitpersonen
92,60 Euro mit fünf Begleitpersonen

In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Kartenführerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres bereits enthalten.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Was ist sonst noch zu beachten?

Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:

  • Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
  • Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind. Beachten Sie die 0,0 Promille Regelung für Fahranfänger
  • Gurten Sie sich immer an
  • Fahren Sie defensiv und vorausschauend
  • Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen – Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
  • Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
  • Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
  • Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
  • Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird oder bitten Sie die Halterin oder den Halter dies zu tun


Die Beifahrerin oder der Beifahrer

Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
  • Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „ Hilfsfahrlehrer”
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
  • Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
  • Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs