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Wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen innerhalb einer Einrichtung (z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Vereine) gibt, ist immer auch an die Einschaltung von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft zu denken. Ob, wann und wie dies geschehen soll, beschreiben die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
Die neue Broschüre des Bundesministriums der Justiz soll die Leitlinien in einer allgemein verständlichen Weise erläutern und mögliche Missverständnisse ausräumen. Fallbeispiele sollen die Anwendung der Leitlinie in der Praxis erleichtern.
De Broschüre wurde vom Bundesministerium der Justiz im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben uns kann hier kostenlos bestellt bzw. herunter geladen werden.
16.04.2013