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Allgemeine Beschreibung
- Zulassungsgenehmigungen
- Überprüfung der Sachkunde
- Ausstellen der Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer von Straßenfahrzeugen
- Zulassung von Transportunternehmern gemäß Artikel 10 Abs. 1 VO EG 1/2005
- Zulassung von Transportunternehmern für lange Beförderungen gemäß
Artikel 10 Abs. 1 VO EG 1/2005 - Überwachung der Tiertransporte bei Verladung, Transport bzw. Ankunft
Was müssen Sie mitbringen?
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Die Gebühren werden nach Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V berechnet.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Verordnung (EG) 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz
von Tieren beim Transport
Was ist sonst noch zu beachten?
Weitere Hinweise sind nicht zu beachten.