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Allgemeine Beschreibung

  • Erteilung, Rücknahme, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG
  • betrifft z. B. (auszugsweise) Tierheime, Tierpensionen, gewerbliche Tierhaltungen und 
    Tierzuchten, Zoos, Zirkusunternehmen, Tiergehege, Zoohandlungen, Reit- und 
    Fahrbetriebe, Schädlingsbekämpfungsbetriebe, Tierhändler

Was müssen Sie mitbringen?

  • Nachweis der Sachkunde
  • Führungszeugnis

Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?

Die Gebühren werden nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V berechnet.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

Was ist sonst noch zu beachten?

Es sind keine weiteren Hinweise zu beachten.