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Allgemeine Beschreibung
- Erteilung, Rücknahme, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG
- betrifft z. B. (auszugsweise) Tierheime, Tierpensionen, gewerbliche Tierhaltungen und
Tierzuchten, Zoos, Zirkusunternehmen, Tiergehege, Zoohandlungen, Reit- und
Fahrbetriebe, Schädlingsbekämpfungsbetriebe, Tierhändler
Was müssen Sie mitbringen?
- Nachweis der Sachkunde
- Führungszeugnis
Welche Gebühren/Kosten können Ihnen entstehen?
Die Gebühren werden nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V berechnet.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
Was ist sonst noch zu beachten?
Es sind keine weiteren Hinweise zu beachten.