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Nach wie vor gibt es im Landkreis Vorpommern- Rügen Kleinkläranlagen für häusliches Abwasser, die nicht den Regeln der Technik entsprechen. Diese sollten entsprechend dem Erlass der Landesregierung vom 22. Dezember 2008 spätestens bis zum 31. Dezember 2013 saniert bzw. ersetzt werden.
Anlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht saniert oder durch Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube mit Dichtheitsnachweis ersetzt worden sind, sind ab 01. Januar 2014 zu schließen.
Da die Sanierungsfrist zum 31. Dezember 2013 ausläuft, werden alle Betreiber von alten Kleinkläranlagen ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG letztmalig aufgefordert, eine entsprechende Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen (Postanschrift: Landkreis Vorpommern-Rügen, Untere Wasserbehörde, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund).
Für die Sanierung bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlagen werden gegenwärtig von der EU und der Landesregierung noch bis zum 31. Dezember 2013 Fördermittel zwischen 750 und 2000 Euro in Abhängigkeit von der Anlagengröße ausgereicht. Die Landesregierung hat dazu mitgeteilt, dass alle Antragsteller, die bis zum 31. Dezembr 2013 ihren Antrag stellen, noch in den Genuss der Fördermittel kommen werden, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die entsprechenden Formulare für eine wasserrechtliche Erlaubnis und für die Beantragung von Fördermittel können bei der Landkreisverwaltung Vorpommern-Rügen im Fachgebiet Wasserwirtschaftangefordert werden oder aus dem Internet unter www.lk-vr.de Menüpunkt Bürgerservice "Was erledige ich wo?" - Allgemeinverfügung Kleinkläranlagen/Förderung Kleinkläranlagen herunter geladen werden.
Nähere Auskünfte dazu werden auch telefonisch unter den Rufnummern 03831-357 3126 und 03831-357 3140 erteilt.
Anlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht saniert oder durch Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube mit Dichtheitsnachweis ersetzt worden sind, sind ab 01. Januar 2014 zu schließen.
Da die Sanierungsfrist zum 31. Dezember 2013 ausläuft, werden alle Betreiber von alten Kleinkläranlagen ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG letztmalig aufgefordert, eine entsprechende Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu beantragen (Postanschrift: Landkreis Vorpommern-Rügen, Untere Wasserbehörde, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund).
Für die Sanierung bzw. Nachrüstung der Kleinkläranlagen werden gegenwärtig von der EU und der Landesregierung noch bis zum 31. Dezember 2013 Fördermittel zwischen 750 und 2000 Euro in Abhängigkeit von der Anlagengröße ausgereicht. Die Landesregierung hat dazu mitgeteilt, dass alle Antragsteller, die bis zum 31. Dezembr 2013 ihren Antrag stellen, noch in den Genuss der Fördermittel kommen werden, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die entsprechenden Formulare für eine wasserrechtliche Erlaubnis und für die Beantragung von Fördermittel können bei der Landkreisverwaltung Vorpommern-Rügen im Fachgebiet Wasserwirtschaftangefordert werden oder aus dem Internet unter www.lk-vr.de Menüpunkt Bürgerservice "Was erledige ich wo?" - Allgemeinverfügung Kleinkläranlagen/Förderung Kleinkläranlagen herunter geladen werden.
Nähere Auskünfte dazu werden auch telefonisch unter den Rufnummern 03831-357 3126 und 03831-357 3140 erteilt.
06.09.2013
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen