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Für die Haltung der folgenden Tierarten besteht beim zuständigen Veterinäramt eine Anzeigepflicht:

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (= Pferde, Esel), Gehegewild, Kameliden, andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner (Puten), Wachteln, Laufvögel und Bienen.

Zusätzlich ist die Haltung dieser Tierarten bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg – Vorpommern anzuzeigen. Da die Tierseuchenkasse Mecklenburg – Vorpommern und die Veterinärämter die Daten nicht miteinander austauschen, müssen immer sowohl das Veterinäramt als auch die Tierseuchenkasse M-V über den Beginn, wesentliche Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung informiert werden.

Für einige Tierarten besteht eine Kennzeichnungspflicht. Schafe, Ziegen und Rinder sind mit zwei Einzeltierohrmarken (gelb) zu kennzeichnen, die eine einzigartige Nummer, gleich einer Personalausweisnummer, enthalten. Ausgenommen sind nur Schafe und Ziegen, die vor Ablauf des ersten Lebensjahres innerhalb Deutschlands geschlachtet werden. Diese dürfen mit einer Bestandsohrmarke (weiß) gekennzeichnet werden. Schweine sind grundsätzlich mit einer Bestandsohrmarke (weiß) zu kennzeichnen.

Es dürfen nur die vom MQD (Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft  Mecklenburg-Vorpommern mbH) in Güstrow ausgegebenen Ohrmarken verwendet werden.

Nach dem 30.06.2009 geborene Einhufer (= Pferde, Esel) müssen mit einem Chip (ähnlich dem der Hunde und Katzen) gekennzeichnet werden. Für das Einsetzen des Chips sind bestimmte Tierärzte und Mitarbeiter von Züchtervereinigungen zugelassen. Rückfragen hierzu richten Sie bitte an den Verband der Pferdezüchter M-V e.V. Der Verband stellt zudem den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Equidenpass aus.

Des Weiteren müssen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Kameliden und Geflügel Bestandsregister geführt werden. In dem Bestandsregister ist im Prinzip jeweils die Herkunft bzw. der Verbleib von Tieren zu dokumentieren. Das Bestandsregister muss weitere 3 Jahre nach Beendigung der Tierhaltung aufbewahrt werden. Die spezielle Form des Bestandsregisters je Tierart entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Tierhaltung“, dass Sie beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen anfordern können. Für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Schweine besteht zudem die Meldepflicht in die HIT-Datenbank (HIT = Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Nähere Informationen entnehmen Sie auch hier bitte dem „Merkblatt Tierhaltung“.

Sofern die oben genannten Tiere verenden, sind diese über die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Malchin (Fa. SecAnim GmbH) entsorgen zu lassen. Das Vergraben dieser Tiere ist verboten.

Die jeweils vorgenannten Verpflichtungen ergeben sich aus der Viehverkehrsverordnung und dem Tierische–Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und können im Fall der Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bis in Höhe von 25.000 € geahndet werden.

Nähere Informationen sowie das „Merkblatt Tierhaltung“ erhalten Sie beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Kontaktadressen und Telefonnummern:

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Tel.: 03831/357-2453 oder 03831/357-2454

Tierseuchenkasse Mecklenburg – Vorpommern
Neustrelitzer Straße 120, Block C
17033 Neubrandenburg
Tel.: Frau Krause 0395/380-19994

MQD Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft 
Mecklenburg-Vorpommern mbH
Speicherstraße 11
18273  Güstrow
Telefon : 03843/751310 Ohrmarkenbestellungen / 03843/7510 allgemein  

SecAnim GmbH (Tierkörperbeseitigung)
An der Landwehr
17139 Malchin
Tel.: 03994/20 96 30 oder 20 96 13  Fax.:  03994/20 96 20

Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Charles - Darwin – Ring 4
18059 Rostock
Tel.: 0381/440 33 870 oder  0381/440 33 874 

08.11.2013 
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen