Im Rahmen der beiden bisher festgestellten Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut im Landkreis Vorpommern-Rügen sind seit Ende April 2012 insgesamt 35 Bienenhaltungen mit 363 Bienenvölkern klinisch und bakteriologisch mittels Futterkranzproben untersucht worden. In 26 Bienenhaltungen mit 270 Bienenvölkern konnte der Erreger der Faulbrut nicht nachgewiesen werden. Für 58 Bienenvölker von 6 Bienenhaltern stehen die Laborergebnisse derzeit noch aus. Bei diesen umfangreichen Untersuchungen musste nun ein weiterer Fall der Faulbrut, der im Zusammenhang mit einem der beiden bisherigen Ausbrüche steht, im OT Stormsdorf der Gemeinde Eixen amtlich festgestellt werden. Das Gebiet um den Bienenstand wird in einem Umkreis von drei Kilometern zum Sperrbezirk erklärt. Des Weiteren musste aufgrund der Untersuchungsergebnisse zu einem Außenstandort des Ausbruchbestandes in Neu Poppendorf, der bereits bestehende Sperrbezirk erweitert werden.
Landrat Ralf Drescher hat demgemäß eine weitere Tierseuchen-Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut erlassen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen umfassen die gebildeten Sperrbezirke folgende Ortsteile:
Gemeinde Marlow: Allerstorf, Alt Guthendorf, Alt Steinhorst, Bookhorst, Brunstorf, Brünkendorf, Carlewitz, Jahnkendorf, Kloster Wulfshagen, Kuhlrade, Neu Guthendorf, Neu Poppendorf, Poppendorf, Royforst, Schubb, Tressentin,
Gemeinde Ribnitz-Damgarten: Feudenberg, Freudenberg Ausbau, Petersdorf, Ribnitz-Damgarten Stadt südlich der Bahnlinie,
Gemeinde Eixen: Bisdorf, Kavelsdorf, Stormsdorf, Wohsen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass Tierhalter, die der Anzeigepflicht der Bienenhaltung bisher nicht nachgekommen sind, sich unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen unter 03831/379440 melden.
Des Weiteren gilt, dass alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden müssen. Bewegliche Bienenstände, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung ist im Internet amtlich bekannt gemacht. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen, Bahnhofstraße 12-13 in Grimmen, Telefon 038326/59442 zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen